Der Fernsehdirektor des Bayrischen Rundfunks, Prof. Dr. Gerhard Fuchs, ist voll des Lobes. „Ohne Frage ist dem Regisseur Hans Steinbichler mit dem Polizeiruf ‚Denn sie wissen nicht, was sie tun‘ ein packender und außergewöhnlicher Film gelungen. Auch wie Matthias Brandt seine Rolle umsetzt, ist herausragend.“ Doch dieser „herausragende“ Film darf „aus Gründen des Jugendschutzes“ erst ab 22 Uhr gesendet werden, heißt es in einer Erklärung des Bayrischen Rundfunks. Der Fernsehdirektor folge damit der dringenden Empfehlung der Jugendschutzbeauftragten des BR, Dr. Sabine Mader. Diese hatte von einer Freigabe ab 12 Jahren abgeraten. „Es handelt sich um eine Entscheidung zum Schutz von Kindern. Ein späterer Sendetermin wird beidem gerecht, der Freiheit der Kunst und dem Jugendschutz.“ Doch zu einem späteren Sendetermin werden auch weniger Menschen den Film sehen. Schließlich haben – im Schnitt – zwischen 20.15 und 21.45 über 31 Mio. Menschen ihr Fernsehgerät eingeschaltet. Während es um 22 Uhr zumeist noch 30 Millionen Menschen sind, halbiert sich deren Zahl bis 23.30 Uhr auf ca. 15 Millionen. Sicher, „eine Verschiebung der Sendezeit ist keine Zensur“, wie Gerhard Fuchs feststellt. Doch es ist sicher, dass durch die spätere Sendezeit dieser Polizeiruf Sendezeit eine geringere gesellschaftliche Reichweite haben wird.
„Ich habe ein bisschen den Überblick verloren, wie viele ARD-Leute mich in den vergangenen Wochen angerufen haben, um mich zu fragen, ob ich nicht in ihren Sendungen erzählen möchte, wie schlimm die „Bild“-Zeitung ist. Der halbe WDR scheint mit der Recherche (oder jedenfalls: Akquise) beschäftigt zu sein … Hinzu kommen Anfragen aus dem Hauptstadtstudio und vom MDR“, berichtet Stefan Niggemeier.
„Hat die ARD eine Kampagne gegen die „Bild“-Zeitung vorbereitet, um einer drohenden Artikelserie gegen Gebührenverschwendung zu begegnen?“ fragt spiegel.de. „Der Sender bestreitet das – jetzt ist ein internes Papier öffentlich geworden, das die Vorwürfe stützt.“
Wollte das ZDF-Kulturmagazin Aspekte wirklich „ein Gespräch in Gang setzen“, als es Thilo Sarrazin durch Kreuzberg begleitete, fragt spiegel.de. Hätte einem nicht vorher klar sein können, dass man Proteste provoziert, wenn man sich zudem mit einer Kamera begleiten lässt?
„Die Journalistin Güner Balci wollte mit Thilo Sarrazin einen Spaziergang durch Kreuzberg und Neukölln drehen – bis der Pöbel die Dreharbeiten beendete. Nun setzt der Deutsche Kulturrat der denunziatorischen Unkultur die Krone auf.“ So stand es vorab in der FAZ. Nach der Sendung am Freitag hieß es dann, dass „durch koordinierte Vorabberichterstattung“ der „für Sarrazins Aktionen typische Lärm erzeugt“ wurde. Die beiden Protagonisten des Films hätten in Artikeln in Springer-Blättern die Dreharbeiten als von Kreuzberg nicht bestandene Probe auf die Liberalität des multikulturellen Stadtteils geschildert.
Mit dem neuen Internetprotokoll in Version 6 gibt es genug Internetadressen, um jedes Garagentor und jeden Kühlschrank im Netz anzumelden. Man kann aus einfachen Temperaturfühlern in einem Raumthermostat eine Klimakontrolleinheit im Hausnetz machen. Ein Öldrucksensor wird zum Melderechner im Fabriknetz. So entstehen „Cyber Physical Systems“. Das tägliche Leben wird durch Software gesteuert, „programmierte Intelligenz“ kommt in die Objekte des Alltags.
Am Morgen der Urteilsverkündung wurde auf MDR Figaro der Chef des Grimme-Instituts, Uwe Kammann, zum Betrugsskandal beim Kinderkanal und den nötigen Konsequenzen interviewt. Und so fasste dann der MDR in seiner Berichterstattung das Urteil zusammen: „Wegen Millionbetrugs zum Schaden des Kinderkanals KI.KA ist ein ehemaliger Herstellungsleiter des Senders vom Landgericht Erfurt zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert hatte. Staatsanwalt Frank Riemann sagte am Dienstag in seinem Plädoyer, der Angeklagte habe das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv beschädigt. Der Staatsanwalt wies zugleich darauf hin, dass die Tat durch Schwachstellen bei internen Kontrollen des Senders begünstigt worden sei.