Als man sich in Deutschland im Jahre 2008 um die Fußball-Rechtepakte stritt, wies WDR-Intendantin Monika Piel darauf hin, dass man auch das Kurzberichterstattungsrecht nutzen könne, um die Sonnabend-Sportschau zu retten. Doch kann dies kostenlos geschehen? Bisher gibt es auf diese Frage keine eindeutige Antwort – zumindest nicht auf europäischer Ebene. Im Rundfunkstaatsvertrag findet man im § 5 die entsprechenden Regelungen für Deutschland.
Der WDR-Rundfunkrat hat den Haushaltsplan 2013 festgestellt. Seine Ausgaben sollen bei 1,38 Mrd. Euro liegen, an Einnahmen wird mit 1,33 Mrd. Euro geplant. Für das Programm sind direkt insgesamt 485 Mio. Euro eingeplant. „Der Fernsehetat sinkt im kommenden Jahr um 36,5 Mio. Euro auf 399 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass 2013 keine Sondermittel für die Übertragung von Sportgroßereignissen wie in diesem Jahr anfallen. Das gilt auch für den Hörfunketat, der um vier Mio. Euro auf 86 Mio. Euro sinkt.
„Ich wünsche mir bei den öffentlich-rechtlichen Sendern die gleiche Transparenz wie bei den Politikern. Was ich verdiene, können Sie im Gesetz nachlesen. Das gilt so für das öffentlich-rechtliche ZDF nicht“, sagte Horst Seehofer der „Bild am Sonntag“.
100 Mio. Euro hat der neue Film von Tom Tykwer gekostet. Dafür hat er fast 15 Mio. Euro an Fördermitteln deutscher Filmfördereinrichtungen akquiriert: 100.000 Euro für Projektentwicklung, 13.550.000 Euro für Produktionsförderung, 700.000 Euro an Verleihförderung sowie 200.000 Euro an Medialeistungen.
15 Jahre ist der SWR-Staatsvertrag alt. 1997 regelte er die Fusion von Süddeutschem Rundfunk und Südwestfunk. In diesen 15 Jahren hat sich die Medienlandschaft. Die digitale Revolution und der Wandel der Medienlandschaft machten eine Reform des Staatsvertrages nötig, sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Die Verschmelzung von Fernsehen, Radio und Internet erfordere neue Strukturen, so die Stuttgarter Staatsministerin Silke Krebs (Grüne).