Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU), beäugt laut Kabel&Satellit die Aktivitäten von ARD und ZDF bei digitalen TV-Sendern wie ZDFneo kritisch. Die öffentlich-rechtlichen Sender könnten seiner Auffassung nach auf das eine oder andere Programm verzichten.
„Ohne Aktivitäten im digitalen Bereich würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nicht mehr gerecht werden können. Die Frage ist allerdings, ob man in diesem Bereich auch alles machen sollte, was man vielleicht gesetzlich darf. Es geht darum, den privaten Anbietern den Spielraum zu lassen, den sie brauchen, um erfolgreich am Markt teilnehmen zu können. Gleichzeitig müssen die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllen können.“
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. Die beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlangten Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PC, während die Kläger sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte beriefen. Die Vorinstanzen hatten den Klägern Recht gegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen gerichteten Revisionen der Rundfunkanstalten zurückgewiesen.
Ex-Deutschlandradio-Intendant Ernst Elitz kritisierte schon vor einiger Zeit die Personalauswahl für die Leitung der öffentlich-rechtlichen Sender. Eins hätten alle Intendanten gemeinsam: „Sie kommen aus dem geschützten Biotop von ARD und ZDF. Weiter reicht die Vorstellungskraft der sie wählenden Gremien nicht. Seiteneinsteiger sind nicht erwünscht“, so Ernst Elitz in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau am 12. Juli 2011.
„In keiner anderen Branche hat man sich so darauf versteift, personell nur aus dem Eigenen zu schöpfen“, kritisiert Elitz: „Das Muster wurde nur aufgebrochen, als in München Merkels Regierungssprecher Ulrich Wilhelm an die Spitze des Bayerischen Rundfunks trat.“
„Nun könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dass sich das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks am besten durch privaten Rundfunk erfüllen ließe. Privat heißt freilich zugleich kommerziell, und gerade wegen der Notwendigkeit, sich aus Werbeeinnahmen zu finanzieren, wird dem privaten Rundfunk die ungeschmälerte Erfüllung dieses Auftrags nicht zugetraut. So wie staatlicher Rundfunk in Gefahr ist, für politische Zwecke instrumentalisiert zu werden, wohnt dem privaten Rundfunk die Gefahr inne, dass er den verfassungsrechtlichen Auftrag seinen kommerziellen Interessen unterordnet. Deswegen muss die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Funktion anderweitig gesichert werden, und das Mittel dazu ist der öffentlich-rechtliche, aber eben nicht-staatliche Rundfunk.
Wenn man Bürgerinnen und Bürger über die Berichterstattung der Medien befragt, so hört man vor allem Folgendes: Medien berichten einseitig und oberflächlich. Medien personifizieren Probleme. Medien benachteiligen bestimmte politische Gruppierungen. Doch stimmt das so?
Das Institut für Empirische Medienforschung (Köln, www.ifem.de) untersucht, welche Themen wie oft in den Hauptnachrichten von ARD, ZDF, RTL und SAT.1 kommen und zählt zudem aus, welche Parteien wie oft mit welchen Politikern in den Nachrichtensendungen präsent sind. Im Jahr 2010 wurde in den entsprechenden Nachrichtensendungen am meisten über die Eurokrise (1243 Minuten) berichtet, es folgen Afghanistan (1125 Minuten), die Fußball-WM (1009 Minuten), das Winterwetter (739 Minuten) sowie das Erdbeben auf Haiti (612 Minuten).