In Deutschland wurde lange darüber gestritten, ob PCs auch Rundfunkempfangsgeräte sind. Der Gesetzgeber hatte diese erst dazu erklärt, dann jedoch über Jahre hinweg die Beitragserhebung erst ausgesetzt und später dann (zum 1.1.2007) auf ein Drittel reduziert. In Österreich hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 30.06.2015 Rundfunkempfang über das Internet als nicht-beitragspflichtige Empfangsart klassifiziert. Computer mit Internetanschluss seien nach dem Wortlaut des Gesetzes keine Rundfunkempfangsgeräte. Weiterlesen