Neueste Beiträge

Zitiert: Das Fediverse und der öffentlich-rechtliche Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klaren Auftrag: nämlich, zur politischen Meinungsbildung beizutragen. Und diese Meinungsbildung passiert heute hauptsächlich im digitalen Raum. Genau deshalb darf dieser Raum nicht nur einigen wenigen Konzernen überlassen werden. Das Fediverse ist eine Chance: Öffentlich-rechtliche Sender können eigene…

Zitiert: Landesmedienanstalten auf dem Weg von einer Lizenzbehörde zur allgemeinen Medienbehörde

Auf die Frage, ob sie sich von einer Rundfunkaufsicht zu einer allgemeinen Medienaufsicht entwickelt habe, verweist sie auf eine schrittweise Ausweitung seit 2003: zunächst Jugendmedienschutz, dann ab 2014 Werbegrundsätze und Anbieterkennzeichnung in Telemedien, schließlich 2020 die „Aufsicht über die Wahrung der journalistischen…

Zitiert: KI, das ist ein selbstreferenzielles Ökosystem mit hoher Konzentration

KI, das ist ein selbstreferenzielles Ökosystem, in dem eine Handvoll Unternehmen zugleich Lieferanten, Kunden, Investoren und Konkurrenten sind. Dieses nicht durch geheime Absprachen, sondern durch finanzielle Verflechtungen entstehende Superkartell bewegt sich auf einen Wettbewerb nur noch mit sich selbst zu, auf einen…

Zentrale Ergebnisse des COSMO-Rechtsgutachtens

Die Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die geplante Überführung des Radioprogramms COSMO in den HipHop-Sender 1LIVE STREET einer juristischen Prüfung unterzieht. Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht, kommt zum…

Zitiert: Umwandlung von „COSMO“ verstößt möglicherweise gegen WDR-Gesetz

Die geplante Umwandlung des Radiosenders „COSMO“ könnte gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Laut einem Gutachten erfüllt der Sender mit dem neuen Programm „1Live Street“ möglicherweise nicht mehr die Vorgaben für sein interkulturelles Programm. Das Gutachten des Medienrechtlers Gersdorf, das er im Auftrag der…