Die Verleger halten jedoch nicht nur die Hand für sich zusätzlich auf, sie wollen auch noch Konkurrenz verhindern. Erst letzte Woche erklärten sie wieder einmal, dass sie auch keine regionale Werbung im bundesweiten TV wollen. Die ProSiebenSat.1-Mediengruppe plant, die Werbung im Kabel-TV zu regionalisieren. Der BDZV meint, dass „eine Umsetzung der Pläne gegen geltendes Recht verstoßen“ würde. Bereits 1986 (!) „habe das Bundesverfassungsgericht – im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Landesmediengesetz – entschieden, dass regional/lokal ausgespielte Werbung nationaler Fernsehsender den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Presse gefährden würde.“ Seitdem ist allerdings ein Vierteljahrhundert vergangen. Doch der BDVZ agiert so, als hätte sich die Medienlandschaft nicht geändert. Für sich selbst nimmt man alle Entwicklungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen – geht zum Beispiel ins Internet.