Die Zeitungsverleger wollen Geld für Links. „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.“ So beschloß es der CDU-FDP-Koalitionsausschuss am letzten Sontag (!).
Stefan Niggemeier kommentierte dies so: „Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik.“ Für ihn agiert die Nachrichtenagentur dapd propagandistisch und sachlich irreführend, da sie den Beschluss eines Leistungsschutzrechtes folgendermaßen meldet: „Das Urheberrecht im Internet soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition erheblich verbessert werden.“
Die Verleger halten jedoch nicht nur die Hand für sich zusätzlich auf, sie wollen auch noch Konkurrenz verhindern. Erst letzte Woche erklärten sie wieder einmal, dass sie auch keine regionale Werbung im bundesweiten TV wollen. Die ProSiebenSat.1-Mediengruppe plant, die Werbung im Kabel-TV zu regionalisieren. Der BDZV meint, dass „eine Umsetzung der Pläne gegen geltendes Recht verstoßen“ würde. Bereits 1986 (!) „habe das Bundesverfassungsgericht – im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Landesmediengesetz – entschieden, dass regional/lokal ausgespielte Werbung nationaler Fernsehsender den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Presse gefährden würde.“ Seitdem ist allerdings ein Vierteljahrhundert vergangen. Doch der BDVZ agiert so, als hätte sich die Medienlandschaft nicht geändert. Für sich selbst nimmt man alle Entwicklungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen – geht zum Beispiel ins Internet.
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