„Die neun ARD-Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veranstalten derzeit zusammen insgesamt 94 Hörfunkwellen. Das geht aus einer Auflistung der zehn Sendeanstalten hervor, die sie laut Rundfunkstaatvertrag jährlich zu veröffentlichen haben. Dokumentiert werden müssen die „insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme“ der ARD-Häuser und des Deutschlandradios. Die Liste ist in den amtlichen Verkündungsblättern der Bundesländer zu publizieren. Die jüngsten Angaben der Sender wurden beispielsweise im „Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen“ vom 20. August 2012 veröffentlicht.