Den Anstalten steht es natürlich frei, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn sie der Meinung sind, nicht bedarfsgerecht finanziert zu sein. Sie hätten wahrscheinlich auch gute Erfolgsaussichten. Nach meiner Überzeugung wäre das aber ein Pyrrhussieg, weil die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch… Weiterlesen