Der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat die Länderparlamente erreicht. Wie die Ministerpräsidenten im Frühjahr beschlossen, soll der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt werden. Damit folgt ein Beitragsstaatsvertrag dem nächsten. Doch laut 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war vorgesehen, dass die Wirkung des neuen Rundfunkbeitragsmodells evaluiert wird. Sender wie auch Länder haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Diese Gutachten liegen noch nicht vor. Müsste man nicht diese Evaluierung abwarten, bevor man Änderungen vornimmt? Oder ist es nicht gerecht, angesichts der hohen Beitragsmehreinnahmen diesen Beitrag zu senken? Weiterlesen