Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen die Olympischen Spiele im Free-TV gesendet werden. In § 4 heißt es zur Übertragung von Großereignissen:
Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich, geringfügig zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. … Bei Großereignissen, die aus mehreren Einzelereignissen bestehen, gilt jedes Einzelereignis als Großereignis.
Damit ist klar: Nicht das IOC entscheidet über die Zahl der Programmstunden, die im Free-TV angeboten werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat hier schon eine Vorgabe gemacht. Weiterlesen