also die Verweildauer in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender, beschreiben Sonja Álvarez und Joachim Huber im Tagesspiegel und stellen fest: „Jeder Sender trifft für seine Programme höchst unterschiedliche Regelungen. Die tatsächliche Grenze markieren lediglich das Urheberrecht und damit die Kosten für den jeweiligen Rechteerwerb.“
Dies solle sich ändern. Immer mehr Länderparlamente verlangen eine Aufhebung der 7-Tages-Frist. Die Rundfunkkommission der Länder wolle im Herbst die gültige Regelung novellieren. Weiterlesen