Der VPRT hat sich am Dienstag zum Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie geäußert. VPRT-Vorstandsvorsitzender Hans Demmel:
„Oberste Prämisse muss die Refinanzierungsfreiheit als Voraussetzung für Medienvielfalt in Europa sein. Nur flexible Rahmenbedingungen sichern die Zukunft audiovisueller Inhalte im Binnenmarkt, damit europäische Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben können.“
Ziel müsse eine noch stärkere Vereinfachung der Unterbrechervorgaben sowie die jetzt vorgeschlagene grundsätzliche Zulässigkeit von Single Spots sein. Zudem seien Quotenregelungen zur Förderung europäischer Werke mangels Bedarfs eines Eingriffes auf EU-Ebene sowie mit Blick auf die Programmfreiheit abzulehnen. (online) Weiterlesen
“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen
Auf die Frage von Peter Riesbeck, ob es ein Einstieg in den generellen Abschied vom Geoblocking in der EU sei, wenn Bezahldienste wie Netflix, wenn die Abonnenten im Ausland sind, nicht einfach gekappt werden dürfen, antwortet Günther Oettinger:
Unser… Weiterlesen
„Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass sich jedes der sechs Studios bilateral mit Sky UK auf vertragliche Beschränkungen verständigt hat, die Sky UK daran hindern, Verbrauchern außerhalb des Vereinigten Königreichs und Irlands über Satellit und/oder online Zugang zu den dort angebotenen Pay-TV-Diensten zu geben. Ohne diese Beschränkungen könnte Sky UK nach kommerziellen Gesichtspunkten entscheiden, ob es seine Pay-TV-Dienste an diese Kunden, die sich für einen Zugang interessieren, verkauft, und zwar unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Auflagen und – im Falle von Online-Pay-TV – des einschlägigen nationalen Urheberrechts. … Weiterlesen
Carolin Emcke fordert in Ihrem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung (4.7.2015) deshalb einen unabhängigen europäischen Fernsehsender.
„Ein unabhängiger Fernsehsender für alle könnte der Ort sein, an dem sich der Kontinent neu entdeckt und erfindet“, schreibt sie. Weiterlesen