Zitiert: Aus Flexilibisierung des Programmauftrags folgt Indexierung des Rundfunkbeitrags

Die Länder haben bereits die Idee diskutiert, den Beitrag nicht mehr durch die KEF berechnen und 16 Landtagen vorzulegen, sondern weitgehend mittels eines Indexes staatsfern festzusetzen. Diesen Ansatz halte ich nach wie vor für zielführend. Vor allem, weil er das Problem löst, wie sich ein Finanzbedarf a priori überhaupt festlegen lässt, wenn es kein beauftragtes Programmbukett mehr gibt. Dann liegt eine Steuerung über Budgets und eine moderate Indexierung der Budgets nahe. Das ist eine strukturelle Konsequenz der nötigen Flexibilisierung.

Dr. Carsten Brosda, medienpolitik.net, 07.06.2021 (online)

Zitiert: Immer wiederkehrende Debatte um die Höhe des Rundfunkbeitrags stärkt das öffentlich-rechtliche System

Thomas Kleist, dem Fachjuristen für Medienrecht, der das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in Saarbrücken mitbegründet hat und der weiterhin an der Universität lehren wird, sagt ganz offen über sich: „Ich bin nun mal kein Journalisten-Intendant, sondern ein juristischer Intendant.“ Die verfassungsrechtlichen…

Rainer Robra zum Rundfunkbeitrag: zwei Zitate, drei wesentliche Unterschiede

Der sachsen-anhaltinische Medienpolitiker Rainer Robra hat die Position seiner CDU-Fraktion im Streit um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags verteidigt – sie lehnt eine Erhöhung ab. Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht einen Weg ohne „parlamentarischen Nachklapp“ festlege, sagte Robra im Dlf. …. Und wir…

Gibt es etwa bisher keine Indexierung des Rundfunkbeitrags?

„…seit über einem Jahr doktert die Politik nun schon an einem neuen System herum, wie ARD und ZDF verbindlich, gerecht und zukunftsweisend finanziert werden können. Das Indexmodell sieht vor, die Beitragsentwicklung an die Teuerungsrate zu koppeln. Das heißt, dass die Sender nicht…

Zitiert: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Indexierung des Rundfunkbeitrags

Eine (Voll-)Indexierung scheidet als Alternative zwar nicht verfassungsrechtlich zwingend, aber als sachlich risikoreicher aus, weil sie den Sachzusammenhang der Gebührenfestsetzung zum Programmauftrag missachten könnte und ihre Parameter sowie deren Festlegung eher dem medienpolitischen Belieben  ausgesetzt wären als normative Bezugsgrößen und Beteiligungsrechte aus…