Internet

BGH: Internet ist Bestandteil der Lebensqualität

 

 

 

Internet gehört zur Lebensgrundlage, titelt SpOn. Laut dem Bundesgerichthof in Karlsruhe ist Internet genauso wichtig wie Autofahren. Deshalb gibt es in Zukunft auch Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist., schreibt der Tagesspiegel. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen DSL-Anschluss mehrere Wochen lahmgelegt war. Fällt der Internetanschluss aus, müssen Provider ihren Kunden Schadenersatz zahlen – als Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität, so die Süddeutsche Zeitung.

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Landgericht Köln sieht Tagesschau-App nicht durch Rundfunkstaatsvertrag gedeckt

 

„Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur „Tagesschau“-App vom 15.6.2011 meint?“ So hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl schon vor Wochen gefragt. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt „nicht zufriedenstellend lösen können“. Vorgestern hatte er dann gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen erklärt: „Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Das geht uns nichts an. Wir werden die „Tagesschau“-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.“ Möglich sei vielmehr nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)