In einem Lied der Kubanischen „Buena Vista Social Club“ wird davor gewarnt, im Leben die sichere Straße zugunsten der Verlockungen eines Feldweges zu verlassen. Dieses Motto kann durchaus auf unsere Frage nach dem publizistischen Qualitätsbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der… Weiterlesen
„Das Problem ist die Überschneidung des Aufmerksamkeitsbedürfnisses von Einzelpersonen oder Gruppen und dem Bedürfnis von Unternehmen, Geld zu verdienen. Sie macht es lohnenswert, möglichst viel Aufruhr zu erzeugen. Das ist eine giftige Mischung. Unternehmen, die dafür verantwortlich sind, öffentliche Kommunikation… Weiterlesen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer. Weiterlesen
Unter der Überschrift „Meinungsvielfalt braucht Medienvielfalt“ (pdf, S. 33) heißt es:
Das öffentlich-rechtliche Medienangebot ist in der veränderten Medienlandschaft unverändert wichtig. Es muss auch auf neuen Ausspielwegen im Internet und für neue Zielgruppen relevant sein und Aufmerksamkeit finden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich auf seine Kernaufgaben rückbesinnen. Dadurch kann er Relevanz zurückgewinnen. Wir wollen eine vorurteilsfreie Diskussion über die Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunklandschaft in Deutschland. Wir streben langfristig die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach an: Kostspielige Doppelstrukturen sollen beseitigt werden, die Programmvielfalt erhalten bleiben. Bei der Gestaltung der Programme muss die Rolle der vielfältigen und leistungsfähigen deutschen Produktionslandschaft angemessen berücksichtigt werden. Wir treten für gesunden Wettbewerb und auskömmliches Nebeneinander öffentlich-rechtlicher und privater Medien ein. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privater Medien müssen so sein, dass sie sich im Wettbewerb behaupten können.
„Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme… Weiterlesen