Zitiert: Meinungsmacht im Zusammenhang mit anderen Werten der liberalen Demokratie

Im Medienrecht darf Meinungsmacht nicht als isoliertes Phänomen behandelt werden, sondern muss in einen größeren normativen Rahmen eingebettet werden. Dies gilt auch im Fall der digitalen Plattformen, von denen ein Public Value erwartet wird., die sich oft aber auch nachteilig auf die…

Zitiert: Die Rundfunkkommission wird handlungsfähig bleiben

Die Rundfunkkommission war immer handlungsfähig und wird handlungsfähig bleiben. Jedes einzelne der 16 Bundesländer ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, eine vielfältige und unabhängige Medienordnung sicherzustellen. Dies zusammen zu tun, war und ist bislang der beste Weg dafür. Aber wir werden auch andere Wege finden, sollten sich Einzelne aus der Gemeinschaft verabschieden.

Torsten Welling, faz.net, 23.09.2026 (online)

Zitiert: Es geht um Kontrolle, Geld und Macht im Internet

Zähmen die deutschen Medienanstalten die großen Digitalplattformen? Das sieht zumindest der kühne Entwurf des neuen „Digitale-Medien-Staatsvertrags“ vor. Es gibt sie also noch in diesen Zeiten, die kleinteilige, inhaltegetriebene politische Arbeit, möchte man sagen angesichts des 180-Seiten-Entwurfs für den Digitalen Medienstaatsvertrag, über den…

Zitiert: Neuer Medienstaatsvertrag – für alle Online-Angebote sollen dieselben Regeln gelten

Der Rundfunkkommission der Bundesländer liegt bei ihrer Sitzung am Mittwoch ein 182 Seiten umfassender Entwurf für den „Digitale Medien-Staatsvertrag“ vor, der den Einfluss von Online-Angeboten auf die Meinungsbildung in ganz neuer Weise regelt. Die Vorschläge der Rundfunkreferenten der Staatskanzleien stellen einen Paradigmenwechsel dar. Es ist der Versuch, erstmals einen kohärenten Rechtsrahmen für alle Mediengattungen zu schaffen. Abweichend von der klassischen Gesetzgebung für Rundfunk, Presse und Online wird digitaler Content jetzt abhängig von seinen Inhalten reguliert.

Helmut Hartung, faz.net, 14.09.2026 (online)

Zitiert: Bundesland mit eigener Medienrechtsordnung

Ein einheitlicher Rechtsrahmen für Medien ist wichtig für eine konsistente, freiheitliche Medienordnung in Deutschland. Auch wenn es rechtlich möglich wäre, ist es schwer vorstellbar, dass ein einzelnes Land ausschert und seine ‚eigenen‘ Regeln für eine unabhängige, staatsfern organisierte beziehungsweise finanzierte Medienaufsicht setzen möchte

Thorsten Schmiege, meedia.de, 04.09.2026 (online)