Zitiert: handfeste Gründe für Journalismusoffensive von Pro7 und RTL

Im November 2020 wurde ein neuer Medienstaatsvertrag verabschiedet. In Paragraf 84 (Absatz 3) zum Stichwort „Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen“ verbirgt sich ein entscheidender Nebensatz, der für Privatsender existenzielle Bedeutung hat. Er sieht vor, dass solche Sender, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur…

Zitiert: Vielfaltsvorgaben für die Prime Time

Hier greifen die Länder einen Ansatz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2018 auf. Wir wollen die Besonderheit bzw. die besonderen Möglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Gestaltung des Gesamtangebotes zum Ausdruck bringen. Kurz gesagt geht es uns darum, dass das besondere öffentlich-rechtliche Angebotsprofil künftig noch sichtbarer wird. Das reicht bis hin zu möglichen Vorgaben, dass dies vor allem in Zeiten geschehen soll, in denen die Nutzung des öffentlichen-rechtlichen Angebots üblicherweise besonders hoch ist.

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, medienpolitik.net, 27.05.2021 (online)

Zitiert: Aus Flexilibisierung des Programmauftrags folgt Indexierung des Rundfunkbeitrags

Die Länder haben bereits die Idee diskutiert, den Beitrag nicht mehr durch die KEF berechnen und 16 Landtagen vorzulegen, sondern weitgehend mittels eines Indexes staatsfern festzusetzen. Diesen Ansatz halte ich nach wie vor für zielführend. Vor allem, weil er das Problem löst, wie sich ein Finanzbedarf a priori überhaupt festlegen lässt, wenn es kein beauftragtes Programmbukett mehr gibt. Dann liegt eine Steuerung über Budgets und eine moderate Indexierung der Budgets nahe. Das ist eine strukturelle Konsequenz der nötigen Flexibilisierung.

Dr. Carsten Brosda, medienpolitik.net, 07.06.2021 (online)

Zitiert: Vielfaltsvorgaben für die Prime Time

Hier greifen die Länder einen Ansatz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2018 auf. Wir wollen die Besonderheit bzw. die besonderen Möglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Gestaltung des Gesamtangebotes zum Ausdruck bringen. Kurz gesagt geht es uns darum, dass das besondere öffentlich-rechtliche Angebotsprofil künftig noch sichtbarer wird. Das reicht bis hin zu möglichen Vorgaben, dass dies vor allem in Zeiten geschehen soll, in denen die Nutzung des öffentlichen-rechtlichen Angebots üblicherweise besonders hoch ist.

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, medienpolitik.net, 27.05.2021 (online)

Zitiert: Zeitleiste der Auftragsreform

Dabei sollen die Rundfunkreferenten auch erste Vorschläge dazu erarbeiten, wie der Medienstaatsvertrag geändert werden müsste, um die Reformpläne umzusetzen. Auch soll ein Zeitplan dazu vorgelegt werden, der ermöglicht, dass über eine Staatsvertragsnovelle die Reformmaßnahmen der ersten Phase bis zum 1. Januar 2023…