Netzneutralität in den USA durch falsche Einstufung der Breitbandanbieter als Informationsdienstleister

US-Telekomkonzerne können darauf hoffen, bestimmte Internetinhalte gegen Aufpreis schneller durch ihre Netze leiten zu dürfen. Ein US-Berufungsgericht kippte vorletzten Dienstag Regeln der Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC), wonach Datenpakete gleichberechtigt behandelt werden müssen.

 

Der FCC fehlten die Befugnisse, um die sogenannte Netzneutralität durchsetzen zu können, da die Behörde selbst Breitbandanbieter als Informations- und nicht als Telekomdienstleister einstufe, entschied das Gericht. Somit hat die FCC die Grundlage für das Urteil selbst gelegt.

 

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Ohne Breitbandzugang kein zufriedenstellendes Internet-TV

Nur breitbandige Zugangsnetze seien „für eine den Zuschauer zufriedenstellende Nutzung von Fernsehprogrammen geeignet. Im Übrigen sind Rundfunkübertragungsnetze, die das Signal von einem Senderstandort an viele Nutzer gleichzeitig übertragen (Point-to-Multipoint) in diesem Fall Point-to-Point-Übertragungen ohnehin überlegen. Die Übertragung eines WM-Endspiels über IP-Netze in HD-Qualität ist in absehbarer Zeit jedenfalls nicht möglich.“ So fasst Martin Deitenbeck, der Geschäftsführer der sächsischen Landesmedienanstalt die Ergebnisse einer Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) vom November letzten Jahres zusammen (epdmedien 2/2012)

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