Zitiert: Was man von privaten Unterhaltungsfernsehen erwarten kann

Kann man vom privaten Unterhaltungsfernsehen erwarten, dass es nicht nur darauf schaut, was wirtschaftlich funktioniert, sondern auch ethische und moralische Standards zugrundelegt, zumindest ein bisschen? Ja, kann man. Die Sender brauchen eine staatliche Lizenz, um senden zu dürfen. Die Lizenz wird also…

Zitiert: Auftrag auf Information, Bildung und Kultur begrenzen

Wichtig ist, das bei der anstehenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfnks dessen Auftrag geschärft wird. Dieser soll und darf den privaten Rundfunk nicht kopieren. Sein Fokus muss weiterhin auf Information, Bildung und Kultur liegen – und das über den gesamten Tag hinweg, auch in der Primetime. Genau deshalb zahlen wir Gebühren.

Rainer Beaujean, FAZ, 20.11.2021 (Paid)

Im aktuellen Medienstaatsvertrag heißt es zum Auftrag: „Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge, insbesondere zur Kultur, anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. “

Hat der private Rundfunk einen Vielfaltsauftrag?

„Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet.“ (Präambel Medienstaatsvertrag) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des…

Was die drei Medienanstalten MSA, SLM und TLM jetzt an Unterstützung bieten

Der Vorstand der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) befasste sich am 23.03. mit den negativen Auswirkungen der Pandemie auf die privaten Rundfunkunternehmen in Sachsen-Anhalt und forderte  Unterstützung für private Rundfunkanbieter. Der Vorsitzende des Vorstandes Markus Kurze ließ sich zu zitieren: „Gerade auch in Krisenzeiten…

Müssen private Rundfunkprogramme mehr Information, Bildung und Kultur bieten?

Zu den Programmgrundsätzen der bundesweiten privaten Rundfunkprogramme, also Radio und Fernsehen, heißt es in § 41 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag: „Die Rundfunkvollprogramme sollen zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen; die…