Laut Rundfunkstaatsvertrag (§ 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 2 RFSTV) sind Vollprogramme (also öffentlich-rechtliche wie private) Rundfunkprogramme
mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden
Unter Bildung ist dabei
insbesondere Folgendes zu verstehen: Wissenschaft und Technik, Alltag und Ratgeber, Theologie und Ethik, Tiere und Natur, Gesellschaft, Kinder und Jugend, Erziehung, Geschichte und andere Länder.
Zum Programmauftrag ist im MDR-Staatsvertrag im § 6 festgehalten: „Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen.“
Aussagen zum Sport finden sich nur an zwei Stellen. Weiterlesen
„Auftrag, Beitrag, Ertrag: Die Reformvorschläge von ARD und ZDF reichen der Politik nicht. Was muss jetzt passieren? … ARD, ZDF und Deutschlandradio strahlen aktuell 21 Fernseh- und 66 Radioprogramme aus, im Internet sind es mittlerweile mehr als 120 Mobil- und Desktopangebote. Das Sortiment macht klar, was sich der über Jahre und Jahrzehnte stets wachsende öffentlich-rechtliche Sektor zur Handlungsmaxime genommen hatte: Omnipotenz und Omnipräsenz“, schreiben Joachim Huber und Kurt Sagatz im Tagesspiegel.
Doch können ARD und ZDF so einfach Programme streichen, um Geld zu sparen? Steht es in ihrer Hand, ihren Programmumfang zu reduzieren? Oder liegt diese Frage zuerst auf dem Tisch der Medienpolitik.
Der Einwand, man müsse, leider, mit den privaten Wölfen heulen, man mache nicht Programm für niemand, verwechselt nicht nur eine unabweisbare Tatsache mit einer unwahrscheinlichen Möglichkeit. Er verkennt die Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Verfassung. Sie garantiert die Rundfunkfreiheit.… Weiterlesen
„Mehr Demokratie wagen“ – dieses Willy-Brandt-Wort bezeichnet auch den Impetus, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lange – und bis heute – in seinen besten Programmschöpfungen motiviert hat. Die Freiheit zur Kritik an gesellschaftlichen Missständen, in den 70er Jahren durchaus furchtlos und radikal vorgetragen in zahllosen Hörfunk- und Fernsehsendungen, gehörte dazu. Integration in diesem Sinne bedeutete: die „kleinen Leute“, die scheinbar Machtlosen für Mitwirkung an Staat und Gesellschaft zu gewinnen. Was natürlich nur möglich ist, wenn der von mittels Gebühren finanzierte Rundfunk sich glaubwürdig als das Medium aller präsentiert. Weiterlesen