Namentlich bei den Vorabendprogrammen fällt es manchmal schwer, die Unterschiede zu entdecken, auch wenn man anerkennt, dass er sich von den Exzessen mancher privater Formate fernhält. Die Angleichung hat natürlich etwas mit dem Quotendruck zu tun, aber sie hat auch mit der Werbefinanzierung zu tun. Im Vorabendprogramm ist Werbung zulässig, in der Primetime nicht, wenn man vom Sponsoring absieht, das im Publikum ohnehin nicht von der Werbung unterschieden wird. Für das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es besser, wenn die Werbefinanzierung völlig entfiele, wenn für die Programmgestaltung also gar keine finanziellen Anreize mehr maßgeblich wären.