Laut FAZ (25.01.2013) kommt Christoph Degenhart in seinem Gutachten zum Rundfunkbeitrag für den Handelsverband HDE (ich berichtete dazu hier) zu dem Schluss, dass der Beitrag keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ sei. Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Weiterlesen
Dies beschreibt Ute Rang in einem Artikel für die Ostthüringer Zeitung (23.01.). Eine Leserin hatte ihr geschrieben, dass der Beitragsservice zuviel Geld abgebucht habe. Das Problem wurde von einem MDR-Mitarbeiter aufgeklärt: „Da die GEZ aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Information, dass es sich um Rundfunkgeräte im Kleingartenverein handelte, so hinterlegen durfte, dass diese automatisiert ausgelesen werden können, wurde der Kleingarten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ab 01.01. 2013 als Wohnung deklariert.“