ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten den Landtagen ihre „Berichte über die wirtschaftliche und finanzielle Lage“ 2018 zukommen lassen. Der für Medien zuständige Ausschuss diskutierte diese Berichte in einer Sitzung am 20. August 2018. Mittlerweile liegen die Beschlussempfehlungen vor, in denen auch Auszüge aus der Diskussion wiedergegeben werden.
So erklärte Ulrich Wilhelm, der Intendant des Bayrischen Rundfunks und ARD-Vorsitzende, auf die Frage, warum es im Osten so wenige Gemeinschaftseinrichtungen gebe, dass die Kategorie Gemeinschaftseinrichtung unscharf sei. „Es gebe Gemeinschaftseinrichtungen, die mit einem Ort verbunden seien (Verbindungsbüro in Brüssel, Hauptstadtstudio in Berlin) und solche, die nicht an einen Ort gebunden seien, welche aber über eine Aufgabe definiert sei, die aus unterschiedlichen Häusern finanziert werde. Es gebe insgesamt 12 große Gemeinschaftseinrichtungen, welche über einen umfassenderen Etat und eine eigene Belegschaft verfügen. Davon gebe es zwei Einrichtungen in Potsdam – das Deutsche Rundfunkarchiv und das sogenannte Playout-Center – sowie den Kika in Erfurt. Immer, wenn für solch eine Entscheidung Spielraum gesehen werde, schaue man auch, ob Sachsen oder weitere Standorte im Osten bedacht werden können. Dieser Spielraum ergebe sich jedoch nicht sehr oft.“ Weiterlesen
Horst Röper hat in Media Perspektiven 06/2018 die wesentlichen Daten seiner Studie „Film- und Fernsehproduktion in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern“, die er alle zwei Jahre vorlegt, veröffentlicht.Im Folgenden werden interessante Auszüge zitiert:
Deutschsprachige Fernsehsender haben in 2015 und 2016 ein großes Volumen an Neuproduktionen bei der deutschen Produktionsbranche beauftragt. Das Gesamtvolumen lag in beiden Jahren bei 740 000 Minuten. Dieses Produktionsniveau reiht sich auf hohem Niveau ein in die Werte einer Langzeituntersuchung, die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beauftragt ist. Da parallel auch die vom Volumen viel kleinere Kinoproduktion hohe Werte erzielte, ergibt sich insgesamt für die Produktionsbranche ein im Langzeitvergleich sehr hohes Produktionsniveau. …. Weiterlesen
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten. Weiterlesen
Laut Rundfunkstaatsvertrag (§ 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 2 RFSTV) sind Vollprogramme (also öffentlich-rechtliche wie private) Rundfunkprogramme
mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden
Unter Bildung ist dabei
insbesondere Folgendes zu verstehen: Wissenschaft und Technik, Alltag und Ratgeber, Theologie und Ethik, Tiere und Natur, Gesellschaft, Kinder und Jugend, Erziehung, Geschichte und andere Länder.
ARD, ZDF und Deutschlandradio gaben ein Gutachten in Auftrag, um in der Diskussion das neue Rundfunkbeitragsmodell zu unterstützen. So legte der frühere Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof sein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“[1] im April 2010 vor. Im September 2010 folgte das Rechtsgutachten von Dr. Hans-Peter Bull über „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“[2], das ARD und ZDF in Auftrag gegeben hatten.[3]
Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag
Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkstaatsvertrag zum 1.1.2013 umgesetzt. Nun, nach mehr als fünf Jahren, soll der Zweitwohnungsbeitrag bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden. Die anderen vier Punkte wurden – was im Einzelfall sicher auch schwierig sein könnte – nicht beklagt. Wenn Paul Kirchhof in dem einen Punkt Recht hatte, warum soll er dann in den anderen irren? Somit hat das Bundesverfassungsgericht neben anderen Dingen der Medienpolitik vier weitere Aufgaben indirekt mit auf den Weg gegeben.