Bund, Länder und Gemeinden haben 2010 Kulturausgaben von 9,6 Milliarden Euro. Dies waren 4,1% mehr als 2009. Im Jahr 2007 wurden 8,5 Milliarden Euro für Kultur ausgegeben.
ARD und ZDF sowie Deutschlandradio bekamen 2009 7,6 Mrd. Euro an Rundfunkgebühr.
Die Thüringer Allgemeine hatte die Bilder. Von der Verhaftung. Und nicht nur dies. Man weiß, welcher Firmenchef mit seiner Selbstanzeige im Oktober 2010 die Untersuchung ins Rollen brachte. Vom 23. November 2010 datiert zudem eine öffentliche Bekanntmachung das für die Firma Insolvenzverwaltung angeordnet ist.
Die interne Revision des MDR habe nach Angaben des MDR zu dem suspendierten Mitarbeiter bereits eigene Recherchen angestellt. Allerdings hatte sie diese auf Bitten der Ermittlungsbehörden zurückgestellt.
Die Thüringer Allgemeine stellt fest, dass der Ki.Ka-Manager kein alleiniges Zeichnungsrecht für Rechnungen hatte, sondern sie von einer zweiten Person bestätigen lassen musste, die jeweils wechselte. Es erscheine denkbar, dass eine dieser Personen Verdacht schöpfte und die Revision informierte. Zumindest hatte sich jemand an die Antikorruptionsbeauftragte des Senders gewandt, doch die Überprüfung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Manager und der Firma bestätigte die Vorwürfe nicht.
Mit ARD und ZDF prüfen ausgerechnet die größten Verfechter des Free-TV technische Sperren für die externe Archivierung ihrer Sendungen. Aktuelle Kinofilme und sportliche Großereignisse sollen hochauflösend nicht länger ohne digitalen Signalschutz auf dem Bildschirm des Zuschauers landen. Angeblich sei dies eine Forderung der Rechteanbieter, die ein Kopieren verhindern müssen. ARD und ZDF könnten sich den Forderungen nur schwer entziehen, erklärte ein Unternehmenssprecher des ZDF gegenüber digitalfernsehen.de. „Grundsätzlich verfolgen ZDF und ARD die Politik einer unverschlüsselten Ausstrahlung ihrer Programme über die verschiedenen Verbreitungswege. Neben dem ungehinderten Zugang zu unseren Inhalten soll damit auch ein offener Endgerätemarkt befördert werden. Umgekehrt sind aber die berechtigten Interessen der Rechteinhaber im Kampf gegen Piraterie zu berücksichtigen.“ Weiterlesen
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbietet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet so genannte „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Wie dies anzuwenden und auszulegen sei – damit beschäftigte sich Hans-Jürgen Papier.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts legte dazu im August diesen Jahres ein „Rechtsgutachten über die Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote“ vor. Den Auftrag dafür hatte er von der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden erhalten.
Wesentliche Aussagen dieses Gutachtens standen auch im Mittelpunkt eines Vortrags, den er am 18. Oktober anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin hielt – und den epdmedien (91/2010) dokumentierte.
In seinem Gutachten leitete er einen neuen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab und untersetzte dies noch einmal in seinem Vortrag: „Entsteht eine Vielfalt von Medien, die so unüberschaubar ist, dass die Medien die ihnen zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen können, so erwächst daraus ein neues Bedürfnis des Bürgers nach Orientierung. Gerade hier kann der Empfänger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabhängigkeit unter der Absicht leidet, möglichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.
Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter enthält in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, überhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven binnenpluralen Form zu übertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Sicherung in besonderem Maße Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist. Weiterlesen
Anke Schäferkordt ist seit September 2005 Geschäftsführerin des privaten Fernsehsenders RTL. Nun ist sie in den Aufsichtsrat der BASF AG berufen worden. Am 17. Dezember 2010 wird sie in dem Gremium den Platz des Bankmanagers Stephen K. Green übernehmen, berichtet die Funkkorrespondenz. Anke Schäferkordt hatte im September 2005 nicht nur die Geschäftsführung von RTL übernommen, sondern auch die Gesamtverantwortung für die deutsche RTL-Senderfamilie, mit den Sendern RTL2, Vox und n-tv sowie den digitalen Spartenfernsehkanälen RTL Crime, Passion und RTL Living. Weiterlesen