Weil das ZDF die traditionelle Vormittags-Kooperation aufgekündigt hat, wird es von Januar an mehr „Tagesschau“-Ausgaben in der ARD geben. Das hat Folgen. Was dies für die ARD bedeutet, berichtet René Martens in der Süddeutschen Zeitung.
Die ARD reagierte auf die Kritik Kurt Becks an der Zahl ihrer Digitalkanäle mit Verständnislosigkeit. Schließlich erfülle die ARD mit ihren Digitalkanälen einen Auftrag, der im Rundfunkstaatsvertrag, beschlossen von den Länderchefs, festgelegt worden sei, meldet das Handelsblatt. Für ZDF-Intendant Markus Schächter sind die Digitalkanäle Teil des Länderauftrags – und haben strategischen Wert. Das ZDF „erfülle den im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgegebenen Auftrag, drei konkret beschriebene Digitalkanäle“ anzubieten, so ein ZDF-Sprecher laut Handelsblatt. Der 12. Rundfunkstaatsvertrag, in dem die Obergrenze der Fernseh- wie der Radioprogramme festgelegt sei, wurde 2008 von den Länderparlamenten beschlossen. Für die Digitalkanäle wurden sogar Namen und Konzepte festgeschrieben. „Nicht wir definieren unseren Auftrag, sondern die für den Rundfunk zuständigen Länder“, hieß es beim ZDF.
Euronews-Chef Philippe Cayla sprach im Interview mit EurActiv über bisherige Erfolge und neue Ziele für den Fernsehsender Euronews. Seit acht Jahren bemühe man sich, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Deutschlands für Euronews zu begeistern. Doch komme man da nicht voran. „Euronews ist ein europäisches Unternehmen ohne einen deutschen Partner. Das ist bisher in der Tat ein Misserfolg. Ich versuche das seit 2003 zu ändern und ich versuche die Deutschen für Euronews zu interessieren“, so Phillippe Cayla, der Euronews seit 24. April 2003 leitet.
Die AG DOK hat vorgeschlagen, dass 10 Prozent der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr für meinungsbildende Angebote im Internet eingesetzt werden. Der Verein Digitale Gesellschaft fragt, warum nicht 1% der Rundfunkgebühr für das Internet eingesetzt werden.
Oftmals wird dann darauf verweisen, dass die Rundfunkgebühr dazu da ist, die Programme von Deutschlandradio, ARD und ZDF zu finanzieren. Doch so stimmt das nicht. Ein Teil der Gebührengelder geht an die Landesmedienanstalten, die die privaten Sender beaufsichtigen sollen. „Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,9275 vom Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der Fernsehgebühr. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511 290,– Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr in ihren Ländern zu.“ So steht es in § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Die AGRA sieht die Tendenz, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Kompetenz in der Berichterstattung verlieren, wenn es ihnen nicht gelingt, bei knapper werdenden Mitteln ihre Qualität zu sichern.