Zitiert: Gesamteindruck über gigantisches Angebot

Es sei „schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt“, räumt das Gericht ein. Einen Gesamteindruck kann man sich schon deshalb kaum verschaffen, weil die Öffentlich-Rechtlichen ein im internationalen Vergleich gigantisches Angebot bieten. Dutzende…

Zitiert: Meinungsvielfalt wird gerichtlichen Stempel bekommen

Dass nach dem Urteil des BVerwG Vielfalt nun gerichtlich debattiert wird, hat nur Gutes. Den notorischen Kritikern des Rundfunkbeitrags wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk bald ein Urteil entgegenstrecken können, das die Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wenn nicht ausdrücklich bestätigt, jedenfalls aber nicht beanstandet.…

Zitiert: KI-Datenallianz der TV-Marktführer wirft Fragen auf

Erstmals arbeiten öffentlich-rechtliche und private Medienhäuser an einer gemeinsamen digitalen Medien-Infrastruktur. Mit ARD, ZDF, RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) beteiligen sich zum Start der Initiative „Datenraum Medien“ die wichtigsten Akteure der deutschen Medienlandschaft. Die Startankündigung wirft einige Fragen auf.…

Zitiert: Deutsche Medienhäuser erproben gemeinsame digitale Infrastruktur

Öffentlich-rechtliche und private Medienhäuser arbeiten erstmals gemeinsam an der Zukunft der digitalen Medien-Infrastruktur. Mit ARD, ZDF, RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind zum Start der Initiative einige der wichtigsten deutschen Medienhäuser beteiligt. Gemeinsam entwickeln sie bis Herbst 2025 die…

Zitiert: Zum Gendern in den Medien

Über das Gendern lässt sich trefflich streiten – also sollte man es tun, und zwar ohne Gesinnungsprüfung. Dass die Sender hier de facto Sprachpolitik betreiben, ist nicht bloß eine Frage der Ästhetik, sondern der Zugänglichkeit. Wer Verständlichkeit zur Regel erhebt, diskriminiert niemanden; wer Verständlichkeit opfert, verliert einige. Eine einfache Maxime genügte: Dort, wo Sprache Dienstleistung ist – Nachricht, Erklärung, Untertitel –, hat Verständlichkeit Vorrang. Dort, wo Sprache Kunst ist – Reportage, Essay, Satire –, darf sie sich zumuten. Das ist kein Salomonspruch, sondern die Anerkennung verschiedener Funktionslogiken in einem Haus.

Otfried Höffe, fr.de, 08.10.2025 (online)