Nach der letztjährigen fulminanten Premiere geht es in diesem Jahr weiter: Am 21. Dezember 2013 – dem kürzesten Tag des Jahres –findet der zweite deutsche KURZFILMTAG statt.
Jeder kann mitmachen, so die bundesweit agierende AG Kurzfilm, „an jedem denkbaren Ort. Ob Filmpremiere oder Kinderprogramm, Kurzfilmnacht oder Online-Wettbewerb – an diesem Tag werden die kurzen Filme Kinoleinwände und Fernsehprogramme, Galerien und Clubs, Häuserfassaden und Wohnzimmer, öffentliche Räume und Verkehrsmittel erobern.“ Weiterlesen
Epdmedien (05/2013) veröffentlichte einen Artikel von Friedrich Schoch, Professor für Öffentliches Recht sowie seit 1998 im Nebenamt Richter beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
„„Transparenz“ ist in den westlichen Demokratien zu einem mittlerweile unaufgebbaren Paradigma geworden. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2008, in der die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen als grundgesetzkonform bestätigt worden ist, weist das Bundesverfassungsgericht die Schaffung von Transparenz im öffentlichen Sektor als „legitimen Zweck“ der Gesetzgebung in einer demokratischen Gesellschaft aus; eine damit verbundene Offenbarung personenbezogener Daten sei verhältnismäßig, weil das Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit sowie die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln Vorrang gegenüber dem Datenschutz hätten. Ergänzend bemerkt das Gericht, die Transparenz genieße deshalb gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten den Vorzug, weil die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter nicht die engere Privatsphäre der Betroffenen berühre.“ Weiterlesen
In diesem Zusammenhang möchte ich zum Schluss noch auf ein Argument eingehen, das in der rundfunkpolitischen und rundfunkrechtlichen Auseinandersetzung oft fällt: Eigentlich sei der marktgesteuerte private Rundfunk viel demokratischer als der öffentlich-rechtliche, und zwar deswegen, weil das Publikum genau das Programm bekomme, was es durch seine Einschaltentscheidungen wolle. Der mündige Bürger brauche keine Bevormundung durch öffentlich-rechtliche Anstalten. Weiterlesen
„Er kann sich dabei auf bloße Zeugenschaft oder Chronistentätigkeit nicht beschränken. In inhaltlicher Hinsicht muss er gegenständliche und meinungsbezogene Vielfalt, die in gesellschaftlicher Kommunikation geborgen ist, erschließen. Er muss solche Vielfalt „investigativ“ ausfindig und zugänglich machen, und zwar in den Vermittlungsdimensionen der Information, Unterhaltung, Bildung, Beratung und „Kultur“ gleichermaßen. In allen diesen Dimensionen soll professionell-journalistische Untersuchung und Überprüfung stattfinden, Sinnfindung und Kritik, Perspektivenausweitung und Diskurszuspitzung, die Erforschung von Möglichkeitsräumen und die Befestigung von Gewissheitsbezirken.
In struktureller Hinsicht hat professioneller Journalismus die Aufgabe, gesellschaftliche Teilöffentlichkeiten aufzuspüren, zueinanderzuführen, auch neu zu eröffnen und weiter anzuregen. Professioneller Journalismus, wie das Grundgesetz ihn will, hat deshalb auch eine besondere Affinität zu zivilgesellschaftlichen Gegenöffentlichkeiten. Weiterlesen
Kathrin Hartmann: Genau genommen bedeutet das, dass die gehobene Mittelschicht im Journalismus den Ton angibt, Themen entsprechend aussucht und aufbereitet – wobei sich die Schreiber an ihrer Zielgruppe orientieren. Aber wenn sich die Elite in Wirtschaft, Verwaltung, Justiz und selbst im Journalismus bündelt – wer repräsentiert dann noch die Belange der Allgemeinheit? Und wie nah sind die Vertreter am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Kleinbürger und Bedürftigen?