ZDF und alle ARD-Sender haben für das laufende Jahr Defizite angekündigt. Das ZDF geht von einem Minus von gut 75 Millionen Euro aus, der WDR von knapp 54 Millionen, der Bayerische Rundfunk von 37 Millionen; beim SWR sind es 30 Millionen Euro. Hauptursache sind laut Senderangaben vor allem Mehrausgaben, die durch die Übertragungen der Fußball-Europameisterschaft und der Olympischen Spiele entstehen. Müsste also nicht die Rundfunkgebühr erhöht werden?
Die größte spanische Rundfunkanstalt Corporación Radiotelevisión Española (RTVE) hat insgesamt sechs Fernsehsender und fünf Radiokanäle. Seit 2007 wurden massiv Arbeitskräfte abgebaut. Ungefähr 40 Prozent der Mitarbeiter wurden entlassen oder vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet. Zudem musste man aufgrund der finanziellen Engpässe einige hochdotierte Lizenzen für Sportübertragungen trotz regelmäßig höchster Einschaltquoten aufgeben.
Griechenlands Wirtschaftskrise wirkt sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche aus – auch auf die Medien, meldet digitalfernsehen.de. Die Werbeeinnahmen brechen weg. (Viele Gelder stammten aus staatlicher Werbung.) Insolvenzen nehmen zu. Fernseh- und Radiosender sowie Zeitungen schließen. Hunderte Journalisten und Techniker sind in den vergangenen Monaten ohne Arbeit geblieben.
Dies wird jetzt immer mal wieder gefragt. Nun, in jeder Landesverfassung ist für Regierungsmitglieder der Amtseid festgeschrieben: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“ (Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.) Für den Bundespräsidenten lautet der Eid nach Artikel 56 Grundgesetz: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Die religiöse Beteuerung kann auch weggelassen werden).
Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktizierte, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.