Zitiert: Unternehmen haftet, wenn der Chatbot halluziniert
Wer einen Chatbot auf seiner Unternehmenswebsite einsetzt, haftet für halluzinierte Falschangaben. Ein entsprechendes Urteil des OLG Hamm vom Mai ist nun rechtskräftig geworden, wie das Gericht der F.A.Z. mitteilte (Aktenzeichen: 4 UKl 3/25). Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Fälle. Im konkreten…
