Heiko Hilker

Fernseh-Vollprogramme müssen mindestens 10 Prozent Bildungsanteil haben

Laut Rundfunkstaatsvertrag (§ 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 2 RFSTV) sind Vollprogramme (also öffentlich-rechtliche wie private) Rundfunkprogramme

mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden

Unter Bildung ist dabei

insbesondere Folgendes zu verstehen: Wissenschaft und Technik, Alltag und Ratgeber, Theologie und Ethik, Tiere und Natur, Gesellschaft, Kinder und Jugend, Erziehung, Geschichte und andere Länder.

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Erste von fünf Randbedingungen für Einführung des Rundfunkbeitrags wird umgesetzt

ARD, ZDF und Deutschlandradio gaben ein Gutachten in Auftrag, um in der Diskussion das neue Rundfunkbeitragsmodell zu unterstützen. So legte der frühere Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof sein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“[1] im April 2010 vor. Im September 2010 folgte das Rechtsgutachten von Dr. Hans-Peter Bull über „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“[2], das ARD und ZDF in Auftrag gegeben hatten.[3]

Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag

  • (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen[4],
  • die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger,[5]
  • ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen,[6]
  • den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen,[7]
  • bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann[8].

Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkstaatsvertrag zum 1.1.2013 umgesetzt. Nun, nach mehr als fünf Jahren, soll der Zweitwohnungsbeitrag bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden. Die anderen vier Punkte wurden – was im Einzelfall sicher auch schwierig sein könnte – nicht beklagt. Wenn Paul Kirchhof in dem einen Punkt Recht hatte, warum soll er dann in den anderen irren? Somit hat das Bundesverfassungsgericht neben anderen Dingen der Medienpolitik vier weitere Aufgaben indirekt mit auf den Weg gegeben.

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Zitiert: Wozu brauchen wir eigentlich Medienjournalismus

„Ich finde, das Besondere und Einzigartige von Medienkritik ist, dass sie einen sehr umfassenden Anspruch hat, einen ganzheitlichen Ansatz. Medienkritik umfasst eine große Palette von Themen: Das geht los mit einer politischen Ökonomie der Aufmerksamkeit, über Technikentwicklung und Organisationssoziologie bis hin zur Rezeptionsforschung und Filmästhetik. Dazu gehören Fragen wie: Wird Twitter von der Fußball-WM profitieren? Wie geht der WDR mit der Metoo-Debatte um? Gibt es eine Krise des Dokumentarfilms? Wie wird der nächste „Tatort“? Das ist eine große Bandbreite. Aber darin besteht der Reiz von Medienkritik und das ist der Grund, warum es Medienkritik als besonderes Ressort und besondere Spielart des Journalismus gibt. Ich sehe aber die Tendenz, dass der Medienjournalismus zerfällt in Ökonomie einerseits und feuilletonistische Kritik andererseits. Das eigentlich Spannende ist aber der Zusammenhang: Was hat die Ästhetik eines Medienprodukts mit der dahinter liegenden Ökonomie zu tun?Weiterlesen

Der Markt „verlangt“ nicht nach einer Einschränkung der Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender

Vor dem Hintergrund der Behauptung insbesondere der Verleger hat Goldmedia 2017 untersucht, „ob öffentlichrechtliche Informationsangebote im Internet privatwirtschaftliche Angebote im Bereich Nachrichten und Information verdrängen.“ Die im Zusammenhang mit den Dreistufentests erstellten marktökonomischen Gutachten hatten diese Frage für alle Angebote verneint. Die aktuellen Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache:

  • Der Nutzungsanteil von Angeboten der Pressemedien liegt mit 53 Prozent um das Vierfache höher als die Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote mit 12 Prozent.
  • Die größte Konkurrenz für Pressemedien bilden im Internet die Angebote von Anbietern ohne Rundfunkbezug, wie etwa News-Angebote von E-Mail-Anbietern, die 28 Prozent Marktanteil haben. Private Radio und Fernsehanbieter liegen bei 8 Prozent. (Wenn man also private Medienanbieter fördern wollte, müsste man ARD, ZDF und Deutschlandradio die Bild- und Tonangebote im Netz beschränken.)
  • Text ist außerdem die bevorzugte Nutzungsform von Onlinenachrichten und wird auch für öffentlich-rechtliche Angebote gewünscht. Text ist außerdem die bevorzugte Nutzungsform von Onlinenachrichten und wird auch für öffentlich-rechtliche Angebote gewünscht. So liegt die Nutzung (sehr häufig, eher häufig) von Textangeboten bei 89 Prozent, die für Video bei 24 Prozent und für Audio bei 13 Prozent.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)