Dokus im ERSTEN: Eine Entscheidung, zwei Meinungen

„In einer Zeit, in der Politikberichterstattung und gesellschaftlich relevante Themen bei der kommerziellen Konkurrenz kaum mehr eine Rolle spielen, setzt die ARD mit der Vereinheitlichung der Tagesthemen-Anfangszeiten, mit fünf excellenten Talkshows und festen Sendeplätzen für Dokumentationen, Dokumentarfilme und politische Magazine ein klares Signal für den Mehrwert öffentlich-rechtlichen Fernsehens,“ betont der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust nach der Berliner Intendantenklausur.

Für Volker Herres, Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen, ist klar: „Die Talks im Ersten werden auch im neuen Programmschema ihr eigenes klares Profil haben. Dazu gehört selbstverständlich eine sinnvolle Abstimmung von Themen und bei der Gästeauswahl. Filmische Informationsformate bleiben ein wesentlicher Bestandteil unseres Programms. Das Erste bleibt seiner Tradition treu und wird auch künftig zwölf 90-minütige Dokumentarfilme im Jahr ausstrahlen. Noch bessere Chancen eröffnet das neue Sendeschema den inhaltlich hoch anspruchsvollen Dokumentationen und Features, die bislang mittwochs um 23.30 Uhr gesendet werden.“

 

Das hört sich doch gut an, oder? Doch warum kommen nicht einmal jeden vierten Montag 90minütige Dokus? Was kommt an den anderen Montagen? Warum gibt es keine längeren, unformatierten Dokus? Und was wird aus den bisherigen Montagsdokus? Kommen sie montags statt 21 Uhr dann 22.45 Uhr? Oder kommen sie ab und zu, wenn kein Fußball ist, am Mittwoch? Bleibt die Gesamtsendezeit für Dokus überhaupt gleich? Zudem: Während gegen 21 Uhr insgesamt über 30 Mio. Menschen fernsehen, sind es gegen 22.45 Uhr weniger als die Hälfte. Die Quote gegen 22.45 müsste als weit mehr als doppelt so hoch sein. Erst dann hätte man die gleiche Reichweite, mithin gesellschaftliche Relevanz. Weiterlesen

Die versteckten Aufträge an ARD und ZDF in den Gutachten der Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Paul Kirchhof

 

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbietet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet so genannte „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Wie dies anzuwenden und auszulegen sei – damit beschäftigte sich Hans-Jürgen Papier.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts legte dazu im August diesen Jahres ein „Rechtsgutachten über die Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote“ vor. Den Auftrag dafür hatte er von der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden erhalten.

Wesentliche Aussagen dieses Gutachtens standen auch im Mittelpunkt eines Vortrags, den er am 18. Oktober anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin hielt – und den epdmedien (91/2010) dokumentierte.

In seinem Gutachten leitete er einen neuen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab und untersetzte dies noch einmal in seinem Vortrag: „Entsteht eine Vielfalt von Medien, die so unüberschaubar ist, dass die Medien die ihnen zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen können, so erwächst daraus ein neues Bedürfnis des Bürgers nach Orientierung. Gerade hier kann der Empfänger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabhängigkeit unter der Absicht leidet, möglichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.

Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter enthält in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, überhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven binnenpluralen Form zu übertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Sicherung in besonderem Maße Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist. Weiterlesen

Was machen die Intendanten mit den Dokumentationen?

Es ging mehrere Tage durch die Zeitungen. Selbst Radiosender berichteten. Werden die Intendanten der ARD die Dokumentationen opfern? Oder finden sie einen angemessenen Sendeplatz? Eine Variante für den Plasberg-Umzug könnte sein, dass „Hart aber fair“ künftig montags um 21.00 Uhr läuft und die Dokumentationen, die bisher auf diesem Sendeplatz gezeigt wurden, um 22.45 Uhr nach den „Tagesthemen“. „Menschen bei Maischberger“ könnte am späten Dienstagabend bleiben, davor und nach den Serien am Dienstag könnten die bisher auf Montag 21.45 Uhr terminierten Politmagazine platziert werden.

Den Startschuss für die Berichte gab die AG DOK. Am Donnerstag letzter Woche protestierte sie in einem Offenen Brief dagegen, die Dokus am Montagabend um 21 Uhr zu streichen. Damit „soll der letzte dokumentarische Programmplatz, der im Ersten noch zu einer halbwegs akzeptablen Sendezeit verblieben ist, geopfert werden“, wird Thomas Frickel, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, zitiert. Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche

Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    

Out of Space

Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)