Rein ehrenamtlich betriebene Einrichtungen der Jugendarbeit bleiben beitragsfrei, da in diesen Einrichtungen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist. Aufwandsentschädigungen, die an die Ehrenamtlichen ausbezahlt werden, führen nicht zu einer entgeltlichen Beschäftigung
Gästezimmer, die ausschließlich für Jugendübernachtungen genutzt werden, sind unmittelbar privilegiert und es fällt nur ein Rundfunkbeitrag für die Gästezimmer an. Alle weiteren Gästezimmer in dieser Einrichtung sind nicht beitragspflichtig. Weiterlesen