Dem Verwaltungsrat gehören gemäß dem ZDF-Staatsvertrag insgesamt 14 Mitglieder an. Davon sind fünf Vertreter der Länder, die von den 16 Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden. Die Regierungschefs benennen dabei diese fünf Mitglieder zumeist aus ihrem Kreis. Ein Mitglied des Verwaltungsrats beruft die Bundesregierung. Die anderen acht Mitglieder werden vom ZDF-Fernsehrat gewählt.