ARD und Kommunen einig: unabhängige Analyse zu Folgen des Rundfunkbeitrag

 

 

„Die kommunalen Spitzenverbände und die ARD haben gemeinschaftlich ein Verfahren beschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht. Im Zentrum steht dabei eine Analyse durch ein unabhängiges Wirtschaftsinstitut, das in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Rundfunkanstalten agiert. Ziel der Untersuchung ist es, die strukturellen und prozessualen Faktoren zu identifizieren, die zu nicht beabsichtigten finanziellen Belastungen durch die neue Rundfunkfinanzierung führen könnten. Die Ergebnisse fließen in die von der Politik vorgesehene Evaluierung des neuen Rundfunkbeitrags ein.“ So verkünden es die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie die ARD nach einem Gespräch am Freitag. Weiterlesen

Dokumentiert: Wem dient das Leistungsschutzrecht?

 

Wer braucht eigentlich das Leistungsschutzrecht? Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.

 

Um es vorwegzunehmen: Das Projekt kann nur um den Preis der Meinungsfreiheit gelingen. Ziel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen. Mit der Folge, dass viele lieber gar nichts mehr schreiben, weil sie keinen Bock und schon gar nicht das Geld haben, um Verlagsabmahnungen wegen angeblich illegal übernommener Textpassagen abzuwehren. …

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Zitiert: Leistungsschutzrecht schützt nichts, was nicht schon geschützt ist

 

Das neue Leistungsschutzrecht schützt nichts, „was nicht schon bereits mehrfach geschützt wäre.“ So Till Kreutzer auf faz.net. Alles, was mit dem neuen Leistungsschutzrecht verboten werden kann, kann auch schon mit anderen gesetzlichen Regelungen, wie dem Urheber- oder Lichtbildrecht verboten… Weiterlesen

ZDF verkauft Rechte an LOVEFILM und DAF

 

 

LOVEFiLM, die Online-Videothek von Amazon, hat sich durch einen Vertrag mit ZDF Enterprises zahlreiche Krimi- und Doku-Formate für seine Video-on-Demand-Bibliothek gesichert. Fans von Krimis und hochwertigen Dokumentation von dem Vertrag profitieren. Lovefilm-Mitglieder mit einem Ausleihpaket ab 6,99 Euro pro Monat können ohne zeitliche Begrenzung auf die neuen Inhalte zugreifen. Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche

Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    

Out of Space

Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)