Rechnungshöfe regen Drei-Stufen-Tests ohne externe Marktgutachten an

Ein wesentliches Ergebnis „der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ARD/ZDF-Kinderkanals durch den Thüringer Rechnungshof und den Rechnungshof Rheinland-Pfalz“ ist folgende Feststellung und Anregung:

„Im Verhältnis zu den Kosten der einzelnen Telemedienangebote erscheinen die Kosten für

die Drei-Stufen-Test-Verfahren, insbesondere für die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen,

sehr hoch. Dies betrifft vor allem kleinere Angebote wie KI.KA-Text oder KI.KAplus.

Für künftige Testverfahren sollten die Staatsvertragsgeber Überlegungen anstellen, inwieweit

die Kosten für die Verfahren im Rahmen des Möglichen reduziert oder begrenzt werden

können. So wäre z. B. zu erwägen, ob bei kleineren Angeboten mit geringen marktliehen

Auswirkungen zwingend entsprechende Gutachten extern vergeben werden müssen und ob

eine Relevanzschwelle eingeführt werden kann.“

 

Leider hat diese Anregung noch keine Gesetzeskraft. Es gelten noch die alten Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages. Danach müssen sich der MDR und sein Rundfunkrat bei dem aktuellen Drei-Stufen-Test zu seinem neuen Gesamtangebot richten.