Den Zeitungsverlegern geht es mit ihrer Klage gegen die „Tagesschau“-App darum, Druck auf die Medienpolitik zu machen und eine Reform der Mediengesetze in Deutschland anzuschieben. „Es geht um die künftige Architektur des Mediensystems, in dem die Zeitungsverlage sich als wirtschaftlich und publizistisch erfolgreiche Unternehmen weiterentwickeln können“, zitiert spiegel.de den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, von der BDZV-Jahrespressekonferenz.
Die kostenlose „Tagesschau“-App nannte Wolff laut Hamburger Abendblatt ein „staatlich finanziertes Presseprodukt“. (Seit wann ist die ARD staatlich? Was ist an der APP Presse? Was wird auf der APP zusätzlich geboten, was es auch nicht schon auf tagesschau.de gibt?) Solche gebührenfinanzierten Gratis-Apps seien „die Killer für ein digitales Geschäftsmodell der Presse“. Bund und Länder müssten die „ungebremste Expansion“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stoppen.
Die ARD glaubt nicht daran, dass sich durch eine Satelliten-Grundverschlüsselung Lizenzkosten für den Erwerb von Übertragungsrechten für sportliche Großereignisse einsparen oder die Chancen auf den Zuschlag erhöhen lassen. Konkurrenten von ORF und SRG widersprechen.
Das Schweizer Fernsehen (SF) könne sich Programmeinkäufe im Bereich Film, Serie und Sport nur deshalb leisten, weil durch die Verschlüsselung und geographische Begrenzung die Lizenzen in einem „gerade noch finanzierbaren Bereich“ lägen, meldet digitalfernsehen.de.
Der NDR-Rundfunkrat hat am 24. Juni den umstrittenen TV-Vertrag zwischen der ARD und dem Sauerland-Boxstall abgesegnet. Die Zustimmung sei erst nach einer kontroversen Debatte und „trotz zum Teil erheblicher Bedenken“ erfolgt, heißt es in einer Pressemitteilung des Gremiums.
„Es hat sich gelohnt, dass die Gremien dem ursprünglich vorgesehenen Abschluss nicht zugestimmt haben“, resümiert der Rundfunkrats-Vorsitzende Volker Müller. „Der jetzt nachverhandelte Vertrag ist eine deutliche Verbesserung, beseitigt rechtliche Unklarheiten und hat sowohl die Laufzeit als auch das Volumen des Vertrages reduziert.“
Das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) wurde 1952 mit Sitz beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt am Main gegründet. Es ist die erste und älteste Gemeinschaftseinrichtung der ARD. Das DRA sammelt und archiviert Tonaufnahmen und Tonträger und dokumentiert Fernsehproduktionen. Im Jahre 1993 wurden dem DRA die Rundfunkarchive des Hörfunks und Fernsehens der DDR angegliedert. Das DRA wird neben den ARD-Anstalten von Deutschlandradio sowie Deutsche Welle finanziert.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte Position bezogen. Schon im Oktober letzten Jahres. In einer Stellungnahme zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag weist er darauf hin, dass in Zukunft die Kommunen durch den Staatsvertrag zusätzlich finanziell belastet werden.
Im Interesse seiner rund 12.000 Mitgliedskommunen wies man darauf hin, dass man befürchte, in Zukunft für die vielen Standorte kommunaler Verwaltung mit ihren Beschäftigten sowie die Kraftfahrzeuge mehr an die GEZ abführen zu müssen. Dabei würde man die Standorte aus Gründen der Bürgernähe erhalten sowie um öffentliche Aufgaben in vielen Bereichen z. B. Sicherheit und Ordnung, Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendpolitik sowie Sozialpolitik oder Revierförstereien zu erfüllen, die durch den Gesetzgeber zwingend vorgegeben seien.