Vor dreieinhalb Jahren, im März 2014, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Gremien des ZDF verfassungswidrig zusammengesetzt seinen. Staatliche bzw. staatsnahe Vertreter machten mehr als ein Drittel aus. Nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts ist auch der MDR-Rundfunkrat verfassungswidrig zusammengesetzt. Der ZDF-Staatsvertrag… Weiterlesen
Im § 24 des MDR-Staatsvertrags sind die Ausschüsse des MDR-Rundfunkrates festgeschrieben.
„Der Rundfunkrat bildet mindestens einen Programmausschuß. Er kann nach Maßgabe der Satzung weitere Ausschüsse bilden. Der Programmausschuß bereitet die Beschlüsse des Rundfunkrates in Programmangelegenheiten vor. Er kann dem Intendanten in Programmangelegenheiten Empfehlungen geben, soweit der Rundfunkrat nichts anderes beschließt.“
Neben den Programmausschüssen Halle und Leipzig hat der MDR-Rundfunkrat einen Telemedienausschuss und einen Haushaltsausschuss. Weiterlesen
Zum Programmauftrag ist im MDR-Staatsvertrag im § 6 festgehalten: „Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen.“
Aussagen zum Sport finden sich nur an zwei Stellen. Weiterlesen
In § 20 MDR-Staatsvertrag heißt es:
„Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der für die Programme geltenden Grundsätze (§§ 6, 8 und 9) und hierzu erlassener Richtlinien und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, daß einzelne Sendungen gegen diese Grundsätze verstoßen und den Intendanten mit schriftlicher Begründung auffordern, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Soweit die Landesprogramme nach § 4 Absatz 2 Satz 1 vom Direktor des Landesfunkhauses verantwortet werden, treten die Mitglieder des Rundfunkrates des jeweiligen Landes an die Stelle des Rundfunkrates.“ Weiterlesen
„Allerdings war Medienbildung in der Frühzeit der elektronischen Medien kein eigenständiges Aufgabenfeld. Mit dem Hinzukommen neuer medialer Angebote im Netz hat sich der Bedarf an Aufklärung über die Aufgaben und Funktionsweise der Medien deutlich verändert. Im Bereich der Telemedien haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten mittlerweile einen gesetzlichen Auftrag, inhaltliche und technische Medienkompetenz zu vermitteln. Aktuell gibt es auch verstärkt Skepsis gegenüber den Medien. Hinzu kommen Fragen nach dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien und ein zunehmender Legitimationsdruck für die Macher. Medienbildung muss sich heute verändern. Wir brauchen nicht nur Transparenz bei der Verwendung der öffentlichen Gelder, wir brauchen auch Transparenz für unser journalistisches Handeln. … Weiterlesen