Diese Frage stellt Andrian Kreye nach einer Rede des neuen Berliner Kultursenators Tim Renner. Dabei warnte er die Buchbranche davor, die gleichen Fehler zu machen wie die Musikindustrie, die die digitale Revolution viel Umsatz gekostet hat. Es sei sentimental, auf alten Methoden zu beharren, sagte Renner. Und er zitierte eine verschärfte Version der beliebten Pferdekutschenmetapher: „Dass es das Buch 500 Jahre lang gibt, ist kein gutes Argument. Ochsenkarren waren Tausende Jahre alt, bevor das Auto kam.“ Weiterlesen
„Datensicherheit könnte zum wichtigen Differenzierungsmerkmal im Mobilfunkmarkt werden, so eine Studie von Nordlight Research. Demnach achten zwar zwei Drittel der befragten User mehr darauf, was sie über soziale Medien preisgeben und rund jeder Zweite ist sensibilisiert was die Informationsweitergabe über… Weiterlesen
„Wie steht es um die Qualität bei den großen österreichischen Medien? Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) will dieser Frage in diesem Jahr nach strengen wissenschaftlichen Richtlinien nachgehen“, meldet medienschwarm.at
Dafür steht den Wissenschaftlern ein Budget in Höhe von… Weiterlesen
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hielt gestern zur Verleihung des Otto-Brenner-Preises die Festrede. Dabei machte er u.a. deutlich, wie die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit sowie der Anspruch, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, zusammengehen.
Zum einen müssen die… Weiterlesen
Dies stellen Jürgen Bremer und Frank Überall in einem Meinungsbeitrag für die Funkkorrespondenz (36/2013, S. 6 f.) fest und schreiben:
„Die Hauptverhandlung in einem deutschen Gericht als direkte Übertragung im Fernsehen oder im Radio? Früher war das in der Bundesrepublik möglich, zum Beispiel bei den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen. 1964 war mit der in dieser Frage liberalen Haltung der Justiz dann Schluss: Nach einer langen Debatte wurde in das Gerichtsverfassungsgesetz eine Bestimmung aufgenommen, der zufolge Ton- und Fernsehaufnahmen „zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts unzulässig“ sind (§ 169 Abs. 2). 2014 jährt sich die Einführung dieser Vorschrift zum 50. Mal. Der Geburtstag könnte ein guter Anlass sein, diesen rechtspolitischen Altbau zu überprüfen und die Vorschriften dort, wo es sinnvoll ist, zu modernisieren und sie dem Medienzeitalter anzupassen. ….