7,53 Mrd. Euro nahm die GEZ im Jahre 2011 an Rundfunkgebühren ein. Ca. 7,1 Mrd. Euro gehen davon an ARD und ZDF. (193 Mio. Euro erhält das Deutschlandradio, 97 Mio. fließen an die Landesmedienanstalten und weitere Millionen an die Filmförderer der Länder.) Die Gesamteinnahmen, in die neben der Rundfunkgebühr auch Einnahmen u.a. aus Werbung und Beteiligungen eingehen, lagen bei über 8,8 Mrd. Euro.
Um Klarheit für Laubenbesitzer zu schaffen, stellt die „Begleitkommunikation neuer Rundfunkneitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ laut presseportal.de klar: „Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen. Deshalb gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben. Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.“