Rundfunkbeitrag

Jahrelang Rundfunkgebührenbefreiung für Geringverdiener rechtswidrig verhindert

Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktizierte, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.

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Marc Jan Eumann hat neue Ideen für die Verwendung der Rundfunkgebühr

Ralf Siepmann hat in epdmedien (51-52/2011) darauf aufmerksam gemacht, dass es neue Ideen zur Verwendung der Rundfunkgebühr gibt. So habe der Chef der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, der zudem Medienstaatssekretär in NRW ist, auf dem Münchner medientagen gesagt: „Wir müssen uns sehr genau überlegen, was der Haushaltsbeitrag in Zukunft kann.“ Sein Vorschlag sei, einen Prozent des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr, dass würde derzeit 75 Mio. Euro entsprechen, für die Länder zu reservieren. Diese könnten dann entscheiden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. „Von der Förderung regionaler Sender bis hin zur Einrichtung einer Stiftung zur Finanzierung lokaler Inhalte sei alles denkbar, um Vielfalt zu erreichen.“ So berichtet Ralf Siepmann.

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Rundfunkbeitrag für Kleingärten

 

 

Nun haben die Länder im Rundfunkgebührenstreit für Kleingärtner eingelenkt. So heißt es. Doch was ist konkret beschlossen worden? Worauf haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. November in Berlin geeinigt? Nun, sie „begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“ Doch was sind die spezifischen Belange dieser Länder? Haben die Länder wesentlich mehr Arbeitslose? Liegt die Zahl der Rentner höher? Gibt es wesentlich mehr Kleingärtner mit Datschen, die größer als 24 Quadratmeter sind? Und – sollen im Falle gleich großer Datschen die ostdeutschen Kleingärtner anders behandelt werden als die westdeutschen? Weiterlesen

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)