Der Handelsverband Deutschland (HDE) legte letzte Woche ein Gutachten des sächsischen Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart vor. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz verstößt. Zudem greife er in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
Die Sparkasse hat 16 Filialen und 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bisher hat sie 1340 Euro an Rundfunkgebühren im Monat gezahlt. Nunmehr sind es 3100 Euro. Die Neuruppiner Stadtverwaltung zahlte bisher 58,30 Euro im Monat. Nunmehr sind es … Weiterlesen
Warum bekommt so etwas die ARD nicht auf die Reihe. Das ZDF stellt sich wenigstens seinen Kritikern. Schon vor mehr als einer Woche. Und wie reagieren einige Print-Journalisten?
Über die Rolle von ARD und ZDF wird mal wieder heftig diskutiert – diesmal sogar im Programm.
Immer wieder verweisen ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf, dass der neue Rundfunkbeitrag durch ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof abgesichert sei. Nun hat Paul Kirchhof der FAZ ein Interview gegeben. Darin sagt er zum Rundfunkbeitrag an sich: „Der Rundfunkbeitrag garantiert kein gehaltvolles Programm, sondern ermöglicht dieses nur. Jedes System ist auf ein Ideal ausgerichtet, wird aber von fehlbaren Menschen gestaltet.“
In der Theorie hieß es, es würde für viele einfacher und gerechter werden. In der Praxis zeigt sich, dass es in viele Beitragszahlergruppen ungerechter wird. Hotels und Großunternehmen werden entlastet, Hostels Kleinunternehmen mit vielen Filialen werden belastet. Immer wieder werden neue Fälle bekannt, die offenbaren, dass der Rundfunkbeitrag für weitere Ungerechtigkeiten sorgt. Nun meldet sich auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund und fordert eine Korrektur der Berechnungsgrundlagen.