Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Oktober mitgeteilt, was es am 22. August beschlossen hat: eine Beschwerde gegen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs wurde abgewiesen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung an.
Bisher mussten Hostels und Jugendunterkünfte keine Rundfunkgebühr für die Räume bezahlen, in denen sie keine Radio. Bzw. Fernseher aufgestellt hatten. Dies ändert sich mit dem neuen Modell. Nach diesem Rundfunkbeitragsmodell zahlt man für die Übernachtungs-Räume, in denen Rundfunk empfangen werden kann und dies unabhängig davon, ob in diesen Rundfunkgeräte vorhanden sind. Bezahlt wird nach dem neuen Modell für Räume, in denen „typischerweise Rundfunknutzung stattfindet“. Während jedoch die Belastung für die Hotels (von 50 bzw. 75% der Rundfunkgebühr von 17,98 Euro auf 5,99 Euro)sinkt, wird diese für Übernachtungsräume ohne Fernseher in Hostels und Jugendunterkünften (5,99 Euro) erstmals fällig.
Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hält rechtliche Schritte gegen die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für chancenlos. Das erklärte er gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten. Damit begibt er sich auf medienpolitisches Glatteis.
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München wurde die erste Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht, der ab 1. Januar 2013 gelten soll, meldet die Funkkorrespondenz (31/2012). Die Klageschrift (Az.: Vf. 8-VII-12) sei im Mai eingegangen.
Der RCDS fordert, dass Studierende nur ein Drittel zahlen sollen. „17,98 € GEZ-Gebühr von jedem? Nicht mit uns! Wir wollen maximal 6,00€ für Studenten!“ Dafür sammelt man Unterschriften. Über eine Homepage. Nun, seit dem 31. März 2012.