TV

Fernsehanbieter nicht mehr nur durch Bezahlfernsehkanäle unter Druck

 

Den klassischen Fernsehkanälen sind in den USA erst mit den Bezahlfernsehkanälen Konkurrenten im Bereich der Inhalteproduktion als auch beim Vertrieb der Programme erwachsen. So profilierte sich HBO mit aufwendigen Serienproduktionen. Nun setzen im Grunde fernsehfremde Unternehmen wie Amazon die ganze Branche unter Druck, stellt Marcus Posimski in der Berliner Zeitung unter Verweis auf Amazon fest.

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Geht es auch ohne Quoten?

In der Schweiz mussten die Fernsehsender ein halbes Jahr ohne Quoten auskommen. Die Quoten sind geheim wegen eines richterlichen Publikationsverbots. Ein kleiner Sender hatte die Erhebung angegriffen – weil er der Meinung war, mit einem neuen Meßverfahren würden falsche Werte ermittelt und so die Werbegelder falsch verteilt, so die NZZ.

 

Trotz dieses TV-Quoten-Blindflugs hatte die Werbeindustrie weiterhin die „Mattscheibe“ genutzt. „Der Anteil der Schweizer Fernsehwerbung an den gesamten Brutto-Werbeausgaben ist im laufenden Jahr sogar noch einmal leicht auf 32,3 Prozent angestiegen“, so die NZZ.

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Wollen immer mehr TV crossmedial?

Die crossmediale Welt kenne keine Grenzen: „Statt einfach nur entspannt fernzusehen, sollen wir mit den Protagonisten in Kontakt treten und über Doku-Themen online abstimmen. Das nervt.“ So Feline Gerstenberg auf jetzt.de. Doch es gibt für sie verschiedene Gründe, am Social-TV-„Angebot“ nicht mitzumachen. Sie fühle sich dadurch instrumentalisiert. „Jeder aktive Zuschauer dient als Werbung für den Sender. Jedes hochgeladene Foto steigert den Bekanntheitsgrad der Sendung, denn alles ist schließlich mit Facebook vernetzt.“

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EuGH bestätigt Recht auf Kurzberichterstattung für TV-Sender

Der Bezahlfernsehsender Sky Österreich muss dem ORF ein Kurzberichterstattungsrecht einräumen, ohne dass dieser sich an den Erwerbs- und Produktionskosten beteiligen muss. DennFernsehsender dürfen auch ohne exklusive Ausstrahlungsrechte über die Fußball-Europa-League oder andere Großereignisse in Ausschnitten berichten. Der Rechteinhaber könne lediglich eine Kostenerstattung für den technischen Zugang zum Satellitensignal verlangen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kurzberichterstattung dürfe nicht länger als 90 Sekunden pro Ereignis dauern dürfe und sei nur für allgemeine Nachrichtensendungen erlaubt.

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Wurden die ARD-Hörfunkprogramme aus der Fernsehgebühr subventioniert?

Willi Steul, der Intendant des Deutschlandradios, argumentiert:  „Einige unserer Hörerinnen und Hörer argumentieren, dass sie nur für das bezahlen möchten, was sie auch nutzen. Doch gerade die mit hohen Kosten verbundenen Hörfunkangebote wie Hörspiele, Konzertübertragungen oder Radiofeatures könnten nicht allein von denjenigen finanziert werden, die diese Programme auch tatsächlich einschalten.“

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)