Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will die juristische Niederlage vor dem Landgericht Potsdam zur Presseähnlichkeit seines Internet-Angebots RBB 24 nicht hinnehmen. Am 25. Juli hatte das Landgericht der Klage von fünf ostdeutschen Presseverlagen gegen den RBB stattgegeben und entschieden, dass das Online-Angebot RBB 24 in der Fassung vom 23. Januar 2017 presseähnlich und damit unzulässig sei (Az.: 2 O 105/17). Dieses Urteil will der RBB nun von der nächsten Instanz überprüfen lassen. Man habe am 6. September Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt worden, erklärte Rechtsanwalt Gernot Lehr gegenüber der MK. Lehr ist Partner der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, die vom RBB als Prozessvertreterin in dem Gerichtsverfahren engagiert wurde. … RBB-Sprecher Justus Demmer erklärte gegenüber der MK, man habe sich entschieden, gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen, um aus Sicht des RBB offene Rechtsfragen zu klären, die zum Beispiel die Presseähnlichkeit beträfen. … Weiterlesen Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht

ARD, ZDF und Dradio im Netz: Mehr Freiheit zu weniger Text

Lösung für Streit zwischen Verlegern und Sendern: Im Kern ging es um die Frage, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet Texte veröffentlichen dürfen. Offen ist die Frage, wie der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden soll. (Hamburger Abendblatt)

ARD und ZDF im Netz: Mehr Freiheit, weniger Text (dwdl.de)

Presse zufrieden, Filmemacher fassungslos (faz.net)

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Zitat: Aufmerksamkeit für Journalismus im Internet – 7 Minuten sollen Verlage retten?

Für Ernüchterung auf beiden Seiten könnte indes dieses Ergebnis der aktuellen ARD-ZDF-Online-Studie sorgen: Von den 45 Minuten, die die Deutschen täglich für internetbasierte Mediennutzung aufwenden, entfallen nur sieben Minuten auf das Lesen von Artikeln. Der Löwenanteil der Aufmerksamkeit gilt Musik, Podcasts und vor allem Videos. Der Verteilungskampf dreht sich also im Grunde nur um diese sieben Minuten. Die Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen liest journalistische Angebote im Netz durchschnittlich immerhin 16 Minuten lang. Aber auch das ist – leider – nicht viel.

 

Volker Lilienthal, causa.tagesspiegel.de, 07.12.2017 (online)

Interview: Inszenierter Streit?

 

Ich habe dem Neuen Deutschland ein Interview zum Streit der Verleger mit der ARD um die Tagesschau-App gegeben.

ND: Die Zeitungsverleger wollen die sogenannte Tagesschau-App, die Inhalte des Internet-Angebots der ARD-Tagesschau auf Smartphones und Tablet-Computer bringt, per Gerichtsbeschluss beschneiden. Worüber geht der Streit eigentlich?

Die Zukunft eines jeden Mediums liegt im Internet, das wissen sowohl die TV-Sender als auch die Zeitungsverleger. Da will keine Seite der anderen freiwillig Terrain überlassen.

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