Allgemein

Dokumentiert: Folgen fehlender Sachkenntnis – 24-Stunden-Verweildauer für Sportereignisse bei ARD und ZDF

„Die Übertragungen bestimmter sportlicher Großereignisse zum Beispiel dürfen nur 24 Stunden im Netz stehen. Das galt auch für das WM-Finale zwischen Deutschland und Argentinien. Selbst der mächtige Weltfußballverband aber hätte gar nichts dagegen gehabt, wenn die Partie noch Tage später… Weiterlesen

Soundcloud: Nutzerzahlen wachsen, Verluste auch

„175 Mio. Nutzer erreicht Soundcloud mittlerweile monatlich. Bald soll die Zahl auf 200 Mio. steigen. Doch das Wachstum im letzten Jahr hat Soundcloud teuer bezahlt. Trotz steigender Umsätze um 40 Prozent auf 11 Mio Euro hat der Berliner Musik-Sharing-Dienst im… Weiterlesen

Dokumentiert: ARD dachte vor mehr als 15 Jahren über eigenes Netzwerk nach

Prof. Dr. Wolfgang Hagen von der Leuphana Universität Lüneburg berichtete beim Technischen Symposium der Medienanstalten „Best Effort oder Diskriminierung Wie geht Netzneutralität?“ am 23. September 2014 aus dem „Koordinierungsgremium Rundfunk und Telekommunikation“ (RUTE), dessen Mitglied im Auftrage Radio Bremens er von 1997 bis 2000 war.

„In diesem Gremium, das von Fritz Pleitgen geleitet wurde, ab 2000 dann von Fritz Raff, fanden die ersten grundlegenden Überlegungen statt, wie sich der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz gestalten müsse, und es gab dort tatsächlich für einige Monate eine heftige Diskussion um den Vorschlag, eine Art „ARD-VPN“ einzurichten. Weiterlesen

Dokumentiert: Warum die Zeit der Drei-Stufen-Tests noch lange nicht vorbei ist

Jacqueline Kraege, Chefin der Mainzer Staatskanzlei, äußerte sich zur Frage der Verweildauer laut epd medien (41/2014):

„Sämtliche Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden auf der Grundlage von ausführlichen Telemedienkonzepten im Wege des Drei-Stufen-Tests genehmigt. Hierzu gehören auch auf das jeweilige Angebot abgestimmte Verweildauerkonzepte, so dass die Sieben-Tage-Regelung in der Praxis nicht zum Tragen kommt.“

 

Oft, so Jacqueline Kraege, seien es vielmehr urheberrechtliche Vorgaben, die einer längeren Abrufbarkeit in den Mediatheken entgegenstehen. Es werde in diesem Kontext zunächst darum gehen,

„die Spielräume für eine Veränderung vor dem Hintergrund des sogenannten Beihilfekompromisses mit der EU-Kommission im Einzelnen auszuloten. Dabei erscheint mir sinnvoll, die Sieben-Tage-Regelung nicht isoliert zu betrachten, sondern den Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und mit Blick auf zukünftige trimediale Angebote zu diskutieren.Weiterlesen

Fritz Pleitgen fordert mehr Auslandsthemen in Nachrichtensendungen

Bereits vor zwei Jahren hatte Pleitgen kritisiert, dass eine 15-minütige „Tagesschau“-Ausgabe nicht ausreiche, um das Weltgeschehen angemessen darzustellen.

Er wünsche sich, dass es jeden Tag eine einstündige Nachrichtensendung mit Themen aus aller Welt gebe, sagte Pleitgen am 27. Juni im Deutschlandfunk im Rahmen der Diskussionssendung „Das Medienquartett“. In dieser Sendung müssten auch die Nachrichten aus Deutschland enthalten sein. Dadurch wären die hiesigen Themen und die aus dem Ausland zu gewichten, was die Proportionen verdeutliche, berichtet die Funkkorrespondenz (30-31/2014) Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)