Genießt ein Bundespräsident Quellenschutz? Nun, diese Frage ist im aktuellen Fall falsch gestellt. Denn anscheinend, nach aller bisherigen öffentlichen Darstellung, wurde Christian Wulff von Kai Diekmann zugesagt, die „Entschuldigung“ anzunehmen und die „Mailboxnachricht“ (vom 12.12.) nicht zu verwenden. („Am 15. Dezember entschuldigte sich Wulff in einem Telefonat mit Diekmann für den Ton und Inhalt der Mailbox-Nachricht. Daraufhin habe die Zeitung davon abgesehen, über den Vorfall zu berichten, hieß es später in einer Erklärung der „Bild“-Zeitung dazu.“, n-tv)
Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden in diesem Jahr ausgeschöpft, so Bundeskulturminister Bernd Neumann. Insgesamt bewilligte der Fonds rund 59,5 Millionen Euro für 111 Filmprojekte – darunter 44 internationale Koproduktionen.
Claudia Nothelle bekam in der Märkischen Allgemeinen viel Platz, um ihre Vorstellung von einem Jugendprogramm darzustellen. „Fritz wird beim RBB immer das Programm sein, bei dem Freiräume am entschiedensten erprobt, Schmerzgrenzen am ehesten überschritten werden.“ Doch was heißt das konkret? Ist es überhaupt öffentlich-rechtliche Aufgabe, Schmerzgrenzen zu überschreiten?
Christian Wulff klagt gegen die für ihn beleidigende Bildmontage und Kommentierung eines Facebook-Autors. Was hat es mit Paragraph 90 Strafgesetzbuch auf sich, der die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ unter Strafe stellt? So fragt Frank Lübberding auf faz.net.
Beim Kinderkanal wurden Millionen. Beim beteiligten ZDF gibt es nun Überlegungen, den MDR auf Schadensersatz zu verklagen. So berichtet es Christiane Kohl in der Süddeutschen Zeitung.