Medien-Blog

Neu im Zusammenhang zitiert: Welche Refinanzierungsfreiheit Medienvielfalt schafft

Der VPRT hat sich am Dienstag zum Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie geäußert. VPRT-Vorstandsvorsitzender Hans Demmel:

Oberste Prämisse muss die Refinanzierungsfreiheit als Voraussetzung für Medienvielfalt in Europa sein. Nur flexible Rahmenbedingungen sichern die Zukunft audiovisueller Inhalte im Binnenmarkt, damit europäische Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben können.“

Ziel müsse eine noch stärkere Vereinfachung der Unterbrechervorgaben sowie die jetzt vorgeschlagene grundsätzliche Zulässigkeit von Single Spots sein. Zudem seien Quotenregelungen zur Förderung europäischer Werke mangels Bedarfs eines Eingriffes auf EU-Ebene sowie mit Blick auf die Programmfreiheit abzulehnen. (online) Weiterlesen

Deutschlandfunk-Intendant und Gremien verstoßen bei Programmreform gegen gesetzliche Lage

Deutschlandradio Kultur soll im Frühjahr 2017 in Deutschlandfunk Kultur umbenannt werde, DRadio wird dann Deutschlandfunk Nova heißen. Deutschlandfunk Nova gehöre zu einem Dutzend, die im Gespräch gewesen seien. Herauskristalliert hätten sich schließlich zwei Vorschläge: Deutschlandfunk Nova oder Deutschlandfunk Neo.„Die Umbenennung ist nur das Ende einer Veränderung eines Programms“, sagte Programmdirektor Andreas-Peter Weber dem Tagesspiegel. Das Internetradio habe sich schon mit der Programmreform 2014 von seinem Namen wegbewegt. Und je länger und je intensiver dieser Prozess sich voranbewegt hätte, umso weniger sei DRadio Wissen noch als „Hörsaalsendung“ unterwegs gewesen.

Hinweis I: Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es:

„Das Deutschlandradio veranstaltet folgende Hörfunkprogramme mit den Schwerpunkten in den Bereichen Information, Bildung und Kultur: 1. das Programm „Deutschlandfunk“, 2. das Programm „Deutschlandradio Kultur“, 3. das in digitaler Technik verbreitete Programm „DRadio Wissen“ nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Konzepts.“ Weiterlesen

Zitat zur Gruppen- und Staatsferne des Rundfunks

“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen

Zitat: Wie man mit der AfD journalistisch umgehen muss

“Kein reines Nacherzählen von Umfragewerten, keine Reduktion auf schillernde Zitate aus der Boateng-Grenzschuss-Kanzlerdiktatorin-Ecke, sondern stattdessen Nachhaken. Lieber ausgeruht zeigen, wie Frauke Petry sich im Interview der Deutschen Welle von Conflict Zone selbst entzaubert. Wer Trump oder die AfD nach konkreten… Weiterlesen

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)