Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbietet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet so genannte „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Wie dies anzuwenden und auszulegen sei – damit beschäftigte sich Hans-Jürgen Papier.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts legte dazu im August diesen Jahres ein „Rechtsgutachten über die Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote“ vor. Den Auftrag dafür hatte er von der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden erhalten.
Wesentliche Aussagen dieses Gutachtens standen auch im Mittelpunkt eines Vortrags, den er am 18. Oktober anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin hielt – und den epdmedien (91/2010) dokumentierte.
In seinem Gutachten leitete er einen neuen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab und untersetzte dies noch einmal in seinem Vortrag: „Entsteht eine Vielfalt von Medien, die so unüberschaubar ist, dass die Medien die ihnen zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen können, so erwächst daraus ein neues Bedürfnis des Bürgers nach Orientierung. Gerade hier kann der Empfänger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabhängigkeit unter der Absicht leidet, möglichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.
Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter enthält in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, überhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven binnenpluralen Form zu übertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Sicherung in besonderem Maße Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist. Weiterlesen
Es ging mehrere Tage durch die Zeitungen. Selbst Radiosender berichteten. Werden die Intendanten der ARD die Dokumentationen opfern? Oder finden sie einen angemessenen Sendeplatz? Eine Variante für den Plasberg-Umzug könnte sein, dass „Hart aber fair“ künftig montags um 21.00 Uhr läuft und die Dokumentationen, die bisher auf diesem Sendeplatz gezeigt wurden, um 22.45 Uhr nach den „Tagesthemen“. „Menschen bei Maischberger“ könnte am späten Dienstagabend bleiben, davor und nach den Serien am Dienstag könnten die bisher auf Montag 21.45 Uhr terminierten Politmagazine platziert werden.
Den Startschuss für die Berichte gab die AG DOK. Am Donnerstag letzter Woche protestierte sie in einem Offenen Brief dagegen, die Dokus am Montagabend um 21 Uhr zu streichen. Damit „soll der letzte dokumentarische Programmplatz, der im Ersten noch zu einer halbwegs akzeptablen Sendezeit verblieben ist, geopfert werden“, wird Thomas Frickel, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, zitiert. Weiterlesen
Die Fußball-WM hat es gezeigt: im Internet bieten ARD und ZDF keine „Versorgungssicherheit“. Dies hat das ZDF jetzt auch offengelegt. „So hat das ZDF während der Fußball-WM 2010 die Grenzen des Netzes beim Livestreaming eines Spiels der deutschen Nationalmannschaft erlebt.… Weiterlesen
Vor fast einem Jahr stellte der Deutsche Kulturrat in Köln seine Studie „Der WDR als Kulturakteur“ vor. Nun machen die Media Perspektiven (10/2010) noch einmal den Anteil des WDR, insbesondere dessen Medienforschung, an der Studie deutlich. „Die Programmanalyse zur… Weiterlesen
In den aktuellen Media Perspektiven wird auf Studien Bezug genommen, die sich mit der Wirkung des Fernsehens beschäftigt haben: „Wie das Fernsehen den Blick auf die Welt beeinflussen kann, verdeutlichen zwei weitere Studien: So hielten etwa Personen, die… Weiterlesen