Heiko Hilker

Zitiert: Strategischer Rechtsbruch wird belohnt

Fallen die Sanktionen für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Boulevard-Medien zu niedrig aus? Das meint jedenfalls Rechtsanwalt Christoph Jarno Burghoff, der über das Thema promoviert hat. […]

Drei kurze Beispiele: In diesem Jahr wurde ein Boulevardblatt zur Zahlung von 3.000… Weiterlesen

Zitiert: Animadoks stehen zwischen den Stühlen

Wir bleiben dem Thema Animadok treu, aber die Finanzierung ist weiter schwer. Anfangs dachte ich, dass Animadoks ein erster großer Schritt Richtung Erwachsenenanimation und einfacher als ein Fictionfilm auf die Beine zu stellen sei. Das hat sich nicht bewahrheitet. Animadoks… Weiterlesen

Zitiert: Das Verbot der Presseähnlichkeit gilt

Aufgrund der fortbestehenden Unklarheiten über die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Textangebote im Onlinebereich ist das Verbot der Presseähnlichkeit grundlegend überarbeitet und vereinfacht worden. Die „eigenen Portale sowie Telemedien auf Drittplattformen“ dürfen „nicht presseähnlich“ sein. Eigene Portale sind „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder… Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)