Die AG DOK hat vorgeschlagen, dass 10 Prozent der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr für meinungsbildende Angebote im Internet eingesetzt werden. Der Verein Digitale Gesellschaft fragt, warum nicht 1% der Rundfunkgebühr für das Internet eingesetzt werden.
Oftmals wird dann darauf verweisen, dass die Rundfunkgebühr dazu da ist, die Programme von Deutschlandradio, ARD und ZDF zu finanzieren. Doch so stimmt das nicht. Ein Teil der Gebührengelder geht an die Landesmedienanstalten, die die privaten Sender beaufsichtigen sollen. „Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,9275 vom Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der Fernsehgebühr. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511 290,– Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr in ihren Ländern zu.“ So steht es in § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.